Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sturmversicherung

Eine Sturmversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die Schäden an Gebäuden und/oder Hausrat durch Sturm abdeckt.
Sie ist eine Ergänzung zur Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Elementarschadenversicherung und bietet zusätzlichen Schutz bei Schäden, die durch Sturm verursacht werden.

Wie unterscheidet sie sich von Gebäudeversicherung, Hausrat- und Elementarschadenversicherung?

  1. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden ab, die durch Feuer, Leitungswasser oder Naturereignisse wie Blitzschlag oder Hagel entstehen.
  2. Die Hausratversicherung hingegen schützt den Inhalt eines Hauses oder einer Wohnung vor Schäden durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus.
  3. Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche verursacht werden.

Im Gegensatz dazu deckt die Sturmversicherung speziell Schäden ab, die durch Sturm entstehen. Dies können zum Beispiel beschädigte Dächer, abgedeckte Ziegel, umgestürzte Bäume oder zerbrochene Fenster sein. Auch Schäden an der Fassade oder am Mauerwerk, die durch den starken Wind verursacht werden, sind in der Regel von der Sturmversicherung abgedeckt.

Ist der separate Abschluss einer Sturmversicherung notwendig und wenn ja, warum und für wen?

  1. Der separate Abschluss einer Sturmversicherung ist nicht zwingend notwendig, da sie in der Regel bereits in der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung enthalten ist. Allerdings kann es je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif Unterschiede geben, was genau als Sturm gilt und welche Schäden abgedeckt sind. Daher kann es sinnvoll sein, eine separate Sturmversicherung abzuschließen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
  2. Für wen eine separate Sturmversicherung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt die geografische Lage eine Rolle. In Regionen, die häufig von Stürmen betroffen sind, kann eine separate Sturmversicherung sinnvoll sein. Auch für Besitzer von besonders wertvollem Hausrat oder Gebäuden mit hohem Wiederaufbauwert kann eine zusätzliche Absicherung gegen Sturmschäden empfehlenswert sein.

Zusammenfassung
Die Sturmversicherung bietet Schutz vor Sturmschäden an Gebäuden und Hausrat, und ist eine Zusatzoption zu anderen Versicherungen wie Gebäude-, Hausrat- und Elementarschadenversicherung. Während Gebäudeversicherungen üblicherweise Schäden durch Feuer oder Blitzschlag abdecken und Hausratversicherungen vor Diebstahl schützen, deckt eine Elementarschadenversicherung Naturereignisse wie Überschwemmungen ab. Die Sturmversicherung dagegen spezialisiert sich auf Schäden durch Sturm, wie beschädigte Dächer oder zerbrochene Fenster. Oft ist sie in anderen Versicherungen inkludiert, kann jedoch je nach Standort und Wert des Eigentums sinnvoll als separate Police abgeschlossen werden.