Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sturmschaden

Ein Sturmschaden ist eine Schadensart, die durch starke Winde oder Stürme verursacht wird. Dabei können verschiedene Arten von Schäden entstehen, wie zum Beispiel beschädigte Dächer, umgestürzte Bäume, abgebrochene Äste oder beschädigte Fenster. Auch Gegenstände, die durch den Wind herumgewirbelt werden, können Schäden verursachen.

Welche Versicherungen decken Sturmschäden ab?
Stürme können erhebliche Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und anderen Besitztümern verursachen. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, ist es wichtig, die richtige Versicherung zu haben, die bei Sturmschäden einspringt. Im Folgenden werden die verschiedenen Versicherungen aufgelistet, die für Sturmschäden aufkommen können:

  1. Wohngebäudeversicherung
    Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Bausubstanz eines Hauses ab, die durch Stürme verursacht werden. Dazu gehören zum Beispiel beschädigte Dächer, Fenster oder Fassaden. Auch Schäden an fest installierten Gegenständen wie Heizungsanlagen oder Einbauküchen können von dieser Versicherung übernommen werden.

  2. Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung ist für Schäden an beweglichen Gegenständen in einer Wohnung oder einem Haus zuständig. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und andere persönliche Gegenstände. Auch hier können Sturmschäden, wie zum Beispiel zerbrochene Fenster oder beschädigte Möbel, abgedeckt werden.

  3. Kaskoversicherung
    Die Kaskoversicherung deckt Schäden an Fahrzeugen ab, die durch Stürme verursacht werden. Dazu gehören zum Beispiel beschädigte Karosserieteile, zerbrochene Scheiben oder umgestürzte Bäume, die auf das Fahrzeug fallen.

  4. Elementarversicherung
    Die Elementarversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Schäden durch Naturkatastrophen wie Stürme, Überschwemmungen oder Erdbeben abdeckt. Sie ist in der Regel nicht in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung enthalten und muss separat abgeschlossen werden.

Welche Schäden werden von den Versicherungen übernommen?

  1. Direkte Sturmschäden
    Die genannten Versicherungen übernehmen in der Regel direkte Schäden, die durch den Sturm verursacht werden. Dazu gehören zum Beispiel beschädigte Dächer, Fenster oder Fahrzeuge.

  2. Folgeschäden
    Auch Folgeschäden, die durch den Sturm entstehen, können von den Versicherungen übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Wasserschäden, die durch undichte Dächer oder Fenster entstehen, oder Schäden durch umgestürzte Bäume.

  3. Aufräum- und Entsorgungskosten
    In vielen Fällen übernehmen die Versicherungen auch die Kosten für die Beseitigung von Sturmschäden. Dazu gehören zum Beispiel die Entsorgung von beschädigten Gegenständen oder das Entfernen von umgestürzten Bäumen.

Welche Faktoren beeinflussen die Versicherungsleistungen?

  1. Versicherungsumfang
    Die Leistungen der Versicherungen hängen von ihrem Umfang ab. Je nach Vertrag können unterschiedliche Schäden abgedeckt sein. Es ist daher wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls den Versicherungsumfang anzupassen.

  2. Selbstbeteiligung
    In der Regel haben Versicherungen eine Selbstbeteiligung, das heißt, dass ein Teil der Kosten selbst getragen werden muss. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger ist in der Regel der Versicherungsbeitrag. Es ist daher wichtig, die Höhe der Selbstbeteiligung bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen.

  3. Schadenhöhe
    Die Höhe der Versicherungsleistungen richtet sich auch nach der Schadenhöhe. In der Regel gibt es eine Obergrenze, bis zu der die Versicherung für Schäden aufkommt. Bei besonders hohen Schäden kann es daher zu einer Begrenzung der Versicherungsleistung kommen.

  4. Regionale Unterschiede
    Je nach Region können die Versicherungsleistungen variieren. In Gebieten, die häufig von Stürmen betroffen sind, kann es zu höheren Versicherungsbeiträgen kommen. Auch die Art der Schäden kann je nach Region unterschiedlich sein und somit die Höhe der Versicherungsleistungen beeinflussen.

Was ist bei Sturmschäden zu beachten?

  1. Schaden schnell melden
    Im Falle eines Sturmschadens ist es wichtig, diesen schnellstmöglich der Versicherung zu melden. In der Regel gibt es Fristen, innerhalb derer der Schaden gemeldet werden muss, um Anspruch auf Versicherungsleistungen zu haben.

  2. Beweise sichern
    Um die Versicherungsleistungen zu erhalten, ist es wichtig, Beweise für den Schaden zu sichern. Dazu gehören zum Beispiel Fotos oder Zeugenaussagen. Auch die Beschädigungen sollten nicht beseitigt werden, bevor ein Gutachter der Versicherung den Schaden begutachtet hat.

  3. Versicherungsunterlagen prüfen
    Es ist ratsam, vor Abschluss einer Versicherung die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Experten um Rat zu fragen. Auch bei einem Schadenfall ist es wichtig, die Versicherungsunterlagen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Schäden abgedeckt sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Versicherung zahlt?
Damit die Versicherung bei einem Sturmschaden einspringt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Zum einen muss es sich um einen tatsächlichen Sturm handeln, der mindestens Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala erreicht hat.
  2. Zudem muss der Schaden direkt durch den Sturm verursacht worden sein. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein umstürzender Baum oder herumfliegende Gegenstände den Schaden verursacht haben müssen.

Welche Schäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt?
Nicht alle Schäden, die durch einen Sturm entstehen, sind automatisch durch die Versicherung abgedeckt.

  1. Zum Beispiel sind Schäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht versichert. Das bedeutet, dass wenn ein Fenster nicht richtig geschlossen war und dadurch Regen in die Wohnung eingedrungen ist, die Versicherung möglicherweise nicht zahlt.
  2. Auch Schäden an Gegenständen im Freien, wie zum Beispiel Gartenmöbeln oder Fahrrädern, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme, also die maximale Summe, die die Versicherung im Schadensfall übernimmt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

  1. Zum einen spielt die Art und Größe der Immobilie oder des Hausrats eine Rolle.
  2. Zudem können Versicherungsnehmer die Höhe der Versicherungssumme selbst bestimmen und somit Einfluss auf die Höhe der Beiträge nehmen.
  3. Es ist wichtig, die Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein.

Zusammenfassung
Sturmschäden an Gebäuden und beweglichen Gegenständen können durch Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt werden, während Schäden an Fahrzeugen durch die Kaskoversicherung gedeckt sind. Elementarschäden werden durch eine separate Elementarversicherung abgesichert. Die Versicherungsleistung hängt vom Vertragsinhalt, der Selbstbeteiligung und der Schadenhöhe ab. Um Leistungen zu erhalten, muss der Schaden zügig gemeldet und nachgewiesen werden und die Versicherungsbedingungen müssen eingehalten sein. Nicht abgedeckt sind Fahrlässigkeitsschäden und bestimmte Außenobjekte. Die Versicherungssumme, und damit die Beitragshöhe, ist anpassbar.

Synonyme: Sturmschäden