Krankenversicherungen

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Krankentagegeldversicherung zur Einkommensicherung im Krankheitsfall

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer stehen vor der Herausforderung, ihre finanzielle Absicherung sicherzustellen, wenn nach sechs Wochen die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausläuft. Die Krankentagegeld-Versicherung spielt eine zunehmend wichtige Rolle, um die entstehende finanzielle Lücke zu füllen. Sie ist aber auch für Selbstständige und Privatversicherte relevant, die sonst finanzielle Einbußen erleiden könnten.
Dieser Leitfaden bietet umfassende Informationen zu Bedeutung, Funktionsweise und den Unterschieden der Krankentagegeld-Versicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

 

Lohnfortzahlung und Krankengeld für Arbeitnehmer

Die gesetzliche Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) festgelegt. Demnach sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle einer Krankheit das Gehalt für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Diese Regelung stellt sicher, dass Beschäftigte während der ersten Phase einer Krankheit finanziell abgesichert sind.

  • Während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung erhalten Arbeitnehmer ihr volles Gehalt durch den Arbeitgeber.
  • Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit zahlen Krankenkassen bis zu 72 weitere Wochen Krankengeld in Höhe von ca. 70-80% des letzten Nettoeinkommens.

 

Für wen ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll?

Eine Krankentagegeldversicherung schützt vor finanziellen Einbußen im Krankheitsfall und ermöglicht eine konzentrierte Genesung ohne finanzielle Sorgen.

  1. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
    Für in der GKV versicherte Arbeitnehmer kann der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, um das gesetzliche Krankengeld aufzustocken. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht ausreichen, um die laufenden Zahlungsverpflichtungen zu decken.

  2. Privat versicherte Arbeitnehmer
    Privat versicherte Arbeitnehmer sollten eine Krankentagegeld-Versicherung nahezu als Pflicht betrachten, da sie ohne diese Zusatzversicherung nach den sechs Wochen der Lohnfortzahlung schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.

  3. Freiberufler und Selbständige
    Auch Freiberufler und Selbständige, insbesondere jene, die privat krankenversichert oder freiwillig in der GKV ohne Krankengeldanspruch sind, sollten eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen, um sich gegen Einkommensverluste abzusichern.

 

Worauf es beim Abschkuss der Krankentagegeld-Versicherung ankommt

Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine einfache, aber effektive Absicherung. Im Krankheitsfall wird das vertraglich festgelegte Tagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, vorausgesetzt, es liegt ein ärztliches Attest vor.

  1. Die Auswahl des richtigen Tagessatzes
    1. Die Tagegeldhöhe sollte das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate nicht übersteigen, um eine Überversicherung zu vermeiden.
    2. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer sichern nur die Differenz zwischen Krankengeld und ihrem Nettoeinkommen ab.
    3. Selbstständige und Freiberufler hingegen müssen eine auf ihr bisheriges Einkommen abgestimmte Tagegeldversicherung wählen.

  2. Beitrag
    Die Beitragshöhe zur Krankentagegeld-Versicherung hängt maßgeblich vom vereinbarten Tagegeld, dem Eintrittsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand ab.

  3. Gesundheitsprüfung
    Beim Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung ist oft eine Gesundheitsprüfung nötig, die bei Vorerkrankungen zu Zusatzkosten oder Wartezeiten führen kann.
    Es gibt allerdings auch Tarife ohne Prüfung, die in der Regel teurer sind.

  4. Dauer der Zahlungen und Leistungsbedingungen
    Krankentagegeld wird so lange gezahlt, wie die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall andauert, ohne maximalen Leistungszeitraum.
    Die Zahlung endet jedoch, wenn keine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegt. (Siehe 6.)

  5. Reha-Maßnahmen und Berufsunfähigkeit
    Bei Reha-Besuchen können je nach Tariflagen von der Versicherung geleistete Zahlungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

  6. Krankentagegeld-Versicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
    Eine anhaltende Krankheit kann zu dauerhafter Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit führen. Mit dieser Feststellung endet die Krankentagegeld-Versicherung.
    Siehe dazu: Wenn die Krankheit zur Erwerbsunfähigkeit führt.

Es ist empfehlenswert, sich individuell von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um die optimale Absicherung entsprechend der persönlichen und beruflichen Situation zu gewährleisten.
Krankenversicherungsberatung

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die häufigsten Fragen zur Krankentagegeldversicherung sind:

Wer kann eine Krankentagegeldversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Auch Selbstständige und Freiberufler können von dieser Versicherung profitieren.

Gibt es eine Wartezeit bei der Krankentagegeldversicherung?
Antwort: Ja, in der Regel gibt es eine Wartezeit von 3-6 Monaten, bevor das Krankentagegeld ausgezahlt wird. Diese soll verhindern, dass Versicherte die Versicherung erst abschließen, wenn sie bereits krank sind.

Welche Krankheiten sind durch die Krankentagegeldversicherung abgedeckt?
In der Regel sind jedoch alle Krankheiten, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, durch die Krankentagegeldversicherung abgedeckt.

Wann sollte man eine Krankentagegeldversicherung abschließen?
Eine Krankentagegeldversicherung sollte möglichst frühzeitig abgeschlossen werden, da die Beiträge in jungen Jahren günstiger sind und mögliche Vorerkrankungen noch keine Rolle spielen.

Kann man die Krankentagegeldversicherung auch während einer laufenden Krankheit abschließen?
Nein, eine Krankentagegeldversicherung kann nicht während einer laufenden Krankheit abgeschlossen werden. In diesem Fall würde die Versicherung nicht für die bestehende Krankheit aufkommen.

Gibt es eine Altersgrenze für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung?
Ja, in der Regel liegt die Altersgrenze bei 60-65 Jahren. Danach ist ein Abschluss in der Regel nicht mehr möglich.

Kann man die Krankentagegeldversicherung kündigen?
Ja, die Krankentagegeldversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Allerdings sollte man beachten, dass bei einer erneuten Absicherung möglicherweise höhere Beiträge aufgrund des höheren Eintrittsalters anfallen können.

Kann man die Höhe des Krankentagegeldes im Nachhinein anpassen?
Ja, es ist möglich die Höhe des Krankentagegeldes im Nachhinein anzupassen. Allerdings kann dies mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und einer eventuellen Beitragsanpassung verbunden sein.

Ist die Krankentagegeldversicherung steuerlich absetzbar?
Antwort: Ja, das Krankentagegeld ist als Einkommen zu versteuern. Allerdings können die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung in der Regel als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.