FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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BegriffDefinition
Hütehaftpflichtversicherung

Die Hütehaftpflichtversicherung dient der Absicherung von Haftungsrisiken, die bei der Betreuung fremder Tiere entstehen können. Sie wird auch als Tierhüterhaftpflicht bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht zwingend um eine eigenständige Versicherung: Je nach Art und Umfang der Tierbetreuung kann das Risiko bereits in einer Privathaftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen sein.

Ein typisches Beispiel ist die Betreuung eines fremden Hundes. Entläuft das Tier während eines Spaziergangs und verursacht einen Verkehrsunfall, stellt sich die Frage, ob neben dem Hundehalter auch die betreuende Person für den Schaden verantwortlich ist. Eine Hütehaftpflichtversicherung beziehungsweise ein entsprechender Versicherungsbaustein kann vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadensersatzansprüche schützen und unbegründete Forderungen abwehren.

Wer haftet, wenn ein fremdes Tier einen Schaden verursacht?

Die Haftung des Tierhalters richtet sich grundsätzlich nach § 833 BGB. Für Personen, die vertraglich die Aufsicht über ein fremdes Tier übernehmen, enthält § 834 BGB eine besondere Regelung. Danach kann ein Tierhüter für Schäden haften, die das betreute Tier Dritten zufügt. Anders als bei der Gefährdungshaftung für privat gehaltene Tiere kann sich der Tierhüter jedoch entlasten, wenn er die erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

Eine vertragliche Übernahme der Tieraufsicht muss nicht zwingend schriftlich vereinbart werden. Auch eine mündliche oder stillschweigende Vereinbarung kann ausreichen. Allerdings ist nicht jede kurzfristige Hilfe automatisch eine vertragliche Tieraufsicht im Sinne des § 834 BGB. Bei einer bloßen Gefälligkeit können andere Haftungsgrundlagen maßgeblich sein. Die Verantwortung des eigentlichen Tierhalters entfällt durch die Betreuung einer anderen Person nicht automatisch.

Ist das private Hüten fremder Tiere versichert?

Wer gelegentlich den Hund von Freunden oder Nachbarn betreut, benötigt nicht zwangsläufig eine eigene Hütehaftpflichtversicherung. Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen die nicht gewerbliche Betreuung fremder Hunde oder Pferde ein. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen erheblich. Manche Verträge beschränken den Schutz auf gelegentliche Betreuung oder sehen Einschränkungen vor, wenn bereits eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.

Auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Eigentümers kann Schäden abdecken, die während der Betreuung durch eine andere Person entstehen. Wichtig ist deshalb, ob das sogenannte Fremdhüterrisiko eingeschlossen ist und ob auch die gesetzliche Haftpflicht der betreuenden Person mitversichert wird. Besteht entsprechender Versicherungsschutz, müssen nicht zwangsläufig zwei separate Versicherungen abgeschlossen werden.

Was gilt bei gewerblicher Tierbetreuung?

Wer regelmäßig gegen Entgelt fremde Tiere betreut, beispielsweise als gewerblicher Hundesitter oder Betreiber einer Tierpension, sollte sich nicht auf den üblichen Schutz einer Privathaftpflichtversicherung verlassen. Gewerbliche Tätigkeiten sind dort regelmäßig nicht oder nur in ausdrücklich vereinbartem Umfang versichert. Für solche Betriebe kommt insbesondere eine entsprechend ausgestaltete Betriebshaftpflichtversicherung infrage, die die tatsächliche Betreuungstätigkeit und die damit verbundenen Risiken berücksichtigt.

Dabei sollte auch geklärt werden, ob Schäden an den anvertrauten Tieren selbst versichert sind. Verletzt sich beispielsweise ein betreuter Hund durch einen Fehler des Tierhüters, können Schadensersatzansprüche des Tierhalters entstehen. Solche Obhuts- beziehungsweise Tätigkeitsschäden sind nicht automatisch von jeder Haftpflichtversicherung umfasst und benötigen gegebenenfalls eine besondere Vereinbarung.

Worauf sollten Tierhüter achten?

Entscheidend ist zunächst, ob die Tierbetreuung privat oder gewerblich erfolgt. Anschließend sollte geprüft werden, welche Tierarten versichert sind, ob gelegentliche oder regelmäßige Betreuung eingeschlossen ist und ob der Schutz auch für Schäden am betreuten Tier selbst gilt. Ebenso wichtig sind eine ausreichende Versicherungssumme und mögliche Ausschlüsse.

Wer nur gelegentlich auf einen fremden Hund aufpasst, kann häufig bereits über eine bestehende Versicherung ausreichend geschützt sein. Bei regelmäßiger oder gewerblicher Betreuung können dagegen zusätzliche Vereinbarungen erforderlich werden. Weitere Informationen zur Haftung des Tierhalters und zur Mitversicherung fremder Tierhüter finden Sie auf unserer Fachseite zur Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Synonyme: Tierhüterhaftpflicht, Tierhüterhaftpflichtversicherung, Hütehaftpflicht