Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
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BegriffDefinition
Festbetrag-Selbstbeteiligung

Eine Festbetrag-Selbstbeteiligung bei Versicherungen ist eine Vereinbarung, die zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft getroffen wird. Sie bezieht sich auf die Höhe der Kosten, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung einspringt. Dieser Betrag wird als Selbstbeteiligung bezeichnet und ist in der Regel in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Im Gegensatz zur prozentualen Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer einen bestimmten Anteil der Kosten selbst übernehmen muss, handelt es sich bei der Festbetrag-Selbstbeteiligung um einen festen Geldbetrag.

  • Beispiel für eine Festbetrag-Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung
    Ein gängiges Beispiel für eine Festbetrag-Selbstbeteiligung findet sich in der Kfz-Versicherung. Nehmen wir an, Herr Müller hat eine Kfz-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro abgeschlossen. Bei einem Unfall entstehen ihm Reparaturkosten in Höhe von 2.000 Euro. Da er eine Festbetrag-Selbstbeteiligung vereinbart hat, muss er zunächst die 500 Euro selbst bezahlen. Die restlichen 1.500 Euro werden dann von der Versicherung übernommen. Hätte Herr Müller eine prozentuale Selbstbeteiligung von beispielsweise 20% vereinbart, müsste er bei diesem Schadenfall 400 Euro selbst tragen, da 20% von 2.000 Euro ebenfalls 400 Euro entsprechen.

  • Beispiel für eine Festbetrag-Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung
    In der Krankenversicherung ist die Festbetrag-Selbstbeteiligung ein gängiges Modell. Nehmen wir an, ein Versicherter hat eine Krankenversicherung mit einer Festbetrag-Selbstbeteiligung von 500 Euro. Im Falle einer notwendigen Operation fallen insgesamt 10.000 Euro an Kosten an. Davon übernimmt die Versicherung 9.500 Euro, während der Versicherte die restlichen 500 Euro selbst tragen muss. Erst wenn dieser Festbetrag erreicht ist, übernimmt die Versicherung sämtliche weiteren Kosten im Rahmen der Versicherungsleistungen.

  • Beispiel für eine Festbetrag-Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung
    Auch in der Haftpflichtversicherung kann eine Festbetrag-Selbstbeteiligung vereinbart werden. Nehmen wir an, ein Versicherter hat eine private Haftpflichtversicherung mit einer Festbetrag-Selbstbeteiligung von 250 Euro. Kommt es zu einem Schadenfall, bei dem der Versicherte haftbar gemacht wird und der Schaden 5.000 Euro beträgt, muss er zunächst die 250 Euro selbst tragen. Die restlichen 4.750 Euro werden von der Versicherung übernommen.

Vorteile einer Festbetrag-Selbstbeteiligung
Die Festbetrag-Selbstbeteiligung bietet dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Höhe der Selbstbeteiligung selbst zu bestimmen. Je höher der Betrag, desto niedriger ist in der Regel der Versicherungsbeitrag. Somit kann der Versicherungsnehmer durch eine höhere Selbstbeteiligung seine Versicherungskosten senken. Zudem ist bei einer Festbetrag-Selbstbeteiligung die Höhe der Kosten im Schadensfall klar definiert, was eine bessere Planbarkeit ermöglicht.

Nachteile einer Festbetrag-Selbstbeteiligung
Allerdings gibt es auch einige Nachteile bei der Festbetrag-Selbstbeteiligung. Im Gegensatz zur prozentualen Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer bei höheren Schäden auch höhere Kosten tragen muss, bleibt die Selbstbeteiligung bei einer Festbetrag-Selbstbeteiligung immer gleich hoch. Somit kann es passieren, dass der Versicherungsnehmer bei einem größeren Schadenfall einen höheren Betrag selbst tragen muss, als er eigentlich eingespart hat. Zudem ist die Festbetrag-Selbstbeteiligung in der Regel nicht bei allen Versicherungen möglich, sondern wird nur bei bestimmten Versicherungsarten angeboten.

Zusammenfassung
Bei einer Festbetrag-Selbstbeteiligung in Versicherungen trägt der Versicherungsnehmer einen festen Betrag im Schadensfall selbst, bevor die Versicherung zahlt. Dies kann in verschiedenen Versicherungstypen wie Kfz-, Kranken- und Haftpflichtversicherung vorkommen. Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst den Versicherungsbeitrag: Ein höherer Selbstbeteiligungsbetrag führt in der Regel zu einem niedrigeren Beitrag. Die Kosten im Schadensfall sind vorhersehbar, was die Planung erleichtert. Allerdings kann der Versicherungsnehmer bei großen Schäden mehr zahlen müssen, als er einspart, und nicht alle Versicherungen bieten diese Option an.