Begriff | Definition |
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Klassische private Rentenversicherung | Eine klassische private Rentenversicherung ist eine Form der privaten Altersvorsorge, bei der der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge einzahlt und im Gegenzug eine lebenslange Rente erhält. Sie gehört zu den sogenannten kapitalgedeckten Rentenversicherungen, da die eingezahlten Beiträge in einem individuellen Sparvermögen angesammelt werden und später als Rente ausgezahlt werden. Die Höhe der Rente bei einer klassischen privaten Rentenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Höhe der eingezahlten Beiträge, die Dauer der Einzahlungsphase, die Höhe der garantierten Verzinsung sowie die Entwicklung der Kapitalmärkte. Die Versicherungsunternehmen garantieren in der Regel eine Mindestverzinsung des angesparten Kapitals, die jedoch je nach wirtschaftlicher Lage variieren kann. Zusätzlich können auch Überschüsse ausgeschüttet werden, die sich aus einer guten Anlageperformance ergeben. Es gibt verschiedene Formen der klassischen privaten Rentenversicherung, die sich in der Art der Beitragszahlung und der Auszahlungsphase unterscheiden. So gibt es zum Beispiel die aufgeschobene Rentenversicherung, bei der die Beiträge über einen längeren Zeitraum angespart werden und die Rentenzahlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Bei der Sofortrente hingegen wird das angesparte Kapital auf einen Schlag in eine lebenslange Rente umgewandelt. Siehe auch: Die Klassische Private Rentenversicherung |