Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Renten wegen Todes | Die Renten wegen Todes von der gesetzlichen Rentenversicherung sind Leistungen, die an Hinterbliebene von Verstorbenen gezahlt werden. Sie sollen dazu dienen, den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen zu sichern und finanzielle Einbußen auszugleichen, die durch den Tod des Versicherten entstehen. Es gibt verschiedene Arten von Renten wegen Todes:
Um Anspruch auf eine Rente wegen Todes zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt in der Regel, dass der Verstorbene in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und eine bestimmte Wartezeit erfüllt wurde. Auch die Höhe der Rente kann von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Dauer der Ehe oder der Anzahl der Kinder, abhängig sein. Hinweis: |