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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
9 Minuten Lesezeit (1752 Worte)

Arbeitslosenversicherung in Deutschland: Anspruch, Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes

Die Arbeitslosenversicherung ist ein zentrales Element des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Sie gewährleistet finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unverschuldet ihre Beschäftigung verlieren. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über den Anspruch, die Berechnung und die Dauer des Arbeitslosengeldes, sowie über die rechtlichen Grundlagen im Sozialgesetzbuch (SGB).

 

Einführung in die Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung dient dazu, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Falle eines Jobverlustes vor finanziellen Engpässen zu schützen. Sie unterstützt Betroffene nicht nur finanziell, sondern fördert auch deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durch verschiedene Maßnahmen und Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit.

Rechtliche Grundlagen: SGB II und SGB III
Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland basiert auf zwei Hauptgesetzbüchern des Sozialgesetzbuches: dem Zweiten Buch (SGB II) und dem Dritten Buch (SGB III). Beide regeln unterschiedliche Aspekte der Arbeitsförderung und Grundsicherung.

  • SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende
    Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch bekannt als Bürgergeld. Es richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Ziel ist es, die Eigenverantwortung zu stärken und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.
    Wichtige Aspekte:
    • Sicherung des Lebensunterhalts
    • Unterstützung bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit
    • Berücksichtigung familienspezifischer Lebensverhältnisse

  • SGB III: Arbeitsförderung
    Das SGB III fokussiert sich auf die Arbeitsförderung und regelt die Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Es umfasst Maßnahmen zur Beratung, Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit sowie die Sicherung des Lebensunterhalts.
    Wichtige Aspekte:
    • Arbeitslosengeld I (ALG I)
    • Eingliederungsmaßnahmen
    • Förderung der Erwerbsfähigkeit

 

Arbeitslosengeld I vs. Arbeitslosengeld II

Es ist essenziell, den Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II) zu verstehen:

  1. Arbeitslosengeld I (ALG I)
    Ein finanzieller Vorteil, der auf den Abgaben beruht, die Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. In der Regel wird diese Unterstützung für maximal zwölf Monate gewährt, bei älteren Erwerbslosen kann sie jedoch bis zu 24 Monate betragen.

  2. Arbeitslosengeld II (ALG II)
    Eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Seit dem 1. Januar 2023 wurde das frühere Arbeitslosengeld II in Bürgergeld umbenannt und einer Reform unterzogen.

 

Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Anwartschaftszeit
    Sie müssen in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dies zählt sowohl Zeiten der Beschäftigung als auch bestimmte sonstige versicherungspflichtige Zeiten (z.B. Elternzeit, Kurzarbeit).

  2. Meldepflichten
    1. Arbeitsuchend melden
      Spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
    2. Arbeitslos melden
      Unmittelbar nach Eintritt der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich persönlich arbeitslos melden.

Verstöße gegen diese Meldepflichten können zu Sperrzeiten im Arbeitslosengeld führen.

 

Berechnung des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird individuell berechnet und basiert auf Ihrem früheren Einkommen.

  • Bemessungsentgelt
    Das Bemessungsentgelt ist Ihr durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate, sofern dieses nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.

  • Leistungsentgelt und Auszahlung
    Vom Bemessungsentgelt werden Steuern und ein pauschaler Sozialversicherungsbeitrag abgezogen, um das Leistungsentgelt zu ermitteln. Anschließend erhalten Sie 60 % dieses Betrags, oder 67 %, wenn Sie ein Kind haben.

Beispielrechnung:

  1. Bruttoarbeitsentgelt: 3.000 € pro Monat
  2. Bemessungsentgelt täglich: 3.000 € / 30 Tage = 100 € pro Tag
  3. Abzüge (20 % Solidaritätsbeitrag): 20 €
  4. Leistungsentgelt täglich: 80 €
  5. Arbeitslosengeld täglich: 80 % von 80 € = 64 € pro Tag

Das monatliche Arbeitslosengeld ergibt sich aus dem täglichen Betrag multipliziert mit 30 Tagen, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage im Monat.

 

Dauer des Arbeitslosengeldbezugs

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes hängt von Ihrer Versicherungsdauer und Ihrem Alter ab:

  1. Unter 50 Jahre
    Maximal 12 Monate bei mindestens 24 Monaten Versicherungszeit.
  2. 50 Jahre und älter
    Die Bezugsdauer steigt schrittweise bis zu 24 Monaten bei einem Alter von 58 Jahren und mehr.

 

Eingliederungsvereinbarung: Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit

Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und der Agentur für Arbeit, der Maßnahmen und Eigenbemühungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt festlegt. Diese Vereinbarung kann folgende Punkte enthalten:

  1. Konkrete Schritte zur Arbeitssuche, Weiterbildungen oder Umschulungen.
  2. Verpflichtungen Ihrerseits, aktiv nach einer neuen Beschäftigung zu suchen.
  3. Beratungen, Schulungen und Vermittlungsdienste.

Bedeutung der Eingliederungsvereinbarung
Die Vereinbarung dient der strukturierten Zusammenarbeit und soll sicherstellen, dass beide Parteien aktiv an Ihrer Arbeitsmarktintegration mitwirken. Eine erfolgreiche Eingliederungsvereinbarung kann die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs positiv beeinflussen.

 

Sanktionen und Sperrzeiten

Verstöße gegen die Voraussetzungen oder Pflichten können zu Sperrzeiten führen, in denen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird:

  1. Eigenkündigung ohne wichtigen Grund: Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.
  2. Nichtantritt einer zumutbaren Arbeit: Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.
  3. Verzögerte Arbeitsuchendmeldung: Sperrzeit von bis zu 7 Tagen.

 

Aktuelle Entwicklungen und Reformen

Die Arbeitslosenversicherung wird regelmäßig angepasst, um auf den Wandel des Arbeitsmarktes zu reagieren. Seit dem 1. Januar 2023 wurde das Arbeitslosengeld II in Bürgergeld umbenannt, was gleichzeitig zu weitreichenden Veränderungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende geführt hat.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wer kann Arbeitslosengeld erhalten?
    Arbeitslosengeld können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, die in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren und sich arbeitslos gemeldet haben.

  • Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?
    Es wird anhand Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate berechnet, abzüglich Steuern und pauschalen Sozialabgaben. Der Leistungsbetrag beträgt 60 % des Nettoentgelts oder 67 %, wenn Sie ein Kind haben.

  • Was passiert, wenn ich einen neuen Job finde?
    Sobald Sie eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

  • Kann ich Arbeitslosengeld erhalten, während ich mich selbstständig mache?
    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Arbeitslosengeld während einer selbstständigen Tätigkeit beziehen, z.B. durch einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.

  • Welche Leistungen umfasst die Arbeitslosenversicherung?
    Die Arbeitslosenversicherung bietet verschiedene Leistungen, die je nach individueller Situation in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören das Arbeitslosengeld I, das Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV), das Kurzarbeitergeld, die Insolvenzgeldumlage sowie verschiedene Fördermaßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung.

  • Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
    Um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem eine vorherige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre, die Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit sowie die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Zudem darf die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet sein, beispielsweise durch eine Eigenkündigung.
    Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?
    Die Höhe des Arbeitslosengeldes I richtet sich nach dem letzten Bruttoeinkommen und beträgt in der Regel 60% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Bei Arbeitnehmern mit Kindern steigt der Prozentsatz auf 67%. Es gibt jedoch eine Höchstgrenze, die je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen kann.

  • Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
    Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, ist eine Grundsicherungsleistung für Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder deren Anspruch bereits abgelaufen ist. Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II sind unter anderem eine Bedürftigkeit, die Arbeitsfähigkeit und die Bereitschaft, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Auch hier darf die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet sein.
    Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II?
    Die Höhe des Arbeitslosengeldes II richtet sich nach dem Bedarf des jeweiligen Haushalts und setzt sich aus einem Regelsatz für den Lebensunterhalt sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Der Regelsatz beträgt derzeit für Alleinstehende 432 Euro pro Monat und für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft jeweils 389 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden individuell berechnet.

  • Was ist Kurzarbeitergeld und wer hat Anspruch darauf?
    Kurzarbeitergeld ist eine Leistung, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zur Verfügung steht, um Entlassungen zu vermeiden. Es wird gezahlt, wenn aufgrund von wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeit vorübergehend reduziert werden muss und dadurch ein Entgeltausfall entsteht. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten von der Reduzierung betroffen ist und die Arbeitszeit um mindestens 10% verringert wird.
    Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?
    Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 60% des entstandenen Nettoentgeltsausfalls. Bei Arbeitnehmern mit Kindern steigt der Prozentsatz auf 67%. Zudem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden.

  • Was ist die Insolvenzgeldumlage?
    Die Insolvenzgeldumlage ist eine weitere Leistung der Arbeitslosenversicherung, die bei Insolvenz des Arbeitgebers greift. Sie dient dazu, die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsbeiträge zu sichern. Die Umlage wird von allen Arbeitgebern gezahlt und beträgt derzeit 0,06% des Bruttoarbeitsentgelts.

  • Welche Fördermaßnahmen gibt es zur beruflichen Wiedereingliederung?
    Die Arbeitslosenversicherung bietet verschiedene Fördermaßnahmen an, um Arbeitslose bei der beruflichen Wiedereingliederung zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem Weiterbildungen, Umschulungen, Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber sowie Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Beratung.

  • Wie lange kann man Arbeitslosengeld beziehen?
    Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Dauer der vorherigen Beschäftigung, dem Alter und der individuellen Situation. In der Regel beträgt die Bezugsdauer 6 Monate bis zu 2 Jahren. Bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann sie jedoch länger sein.

  • Wie kann man sich arbeitslos melden?
    Um sich arbeitslos zu melden, muss man persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erscheinen oder sich online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit registrieren. Dabei müssen alle wichtigen Dokumente, wie beispielsweise der Personalausweis, die Sozialversicherungsnummer und die Kündigung des Arbeitgebers, mitgebracht bzw. hochgeladen werden.

  • Was passiert, wenn man sich nicht arbeitslos meldet?
    Wer sich nicht arbeitslos meldet, obwohl er oder sie dazu verpflichtet ist, kann mit Sanktionen rechnen. Dazu zählen unter anderem Kürzungen oder das vollständige Entfallen von Leistungen. Zudem kann die Agentur für Arbeit auch Bußgelder verhängen.

  • Wie kann man sich gegen eine Entscheidung der Arbeitsagentur wehren?
    Sollte man mit einer Entscheidung der Arbeitsagentur nicht einverstanden sein, kann man innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Dieser muss schriftlich begründet werden und wird von der Agentur für Arbeit geprüft. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen.

Zusammenfassung
Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland bietet finanzielle Unterstützung und fördert die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für Personen, die ihren Job verloren haben. Sie basiert auf dem SGB II und SGB III, wobei SGB II das Bürgergeld regelt und SGB III die Arbeitsförderung. Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, muss man mindestens 12 Monate in den letzten 30 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und sich bei der Agentur für Arbeit melden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich am früheren Einkommen und beträgt 60% oder 67% für Eltern. Die Bezugsdauer variiert je nach Alter und Versicherungszeit. Eine Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit kann helfen, schneller eine neue Beschäftigung zu finden. Verstöße gegen die Meldepflichten können zu Sperrzeiten führen. Seit 2023 gibt es Reformen wie die Einführung des Bürgergeldes und den Wegfall des Solidaritätsbeitrags.

Hinweis
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Beratung. Für individuelle Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Quellenangaben
1. Sozialgesetzbuch - SGB II - Bürgergeld
2. Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld Anspruch, Höhe, Dauer

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