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BegriffDefinition
Wiedereingliederung

Die Wiedereingliederung bezieht sich auf den Prozess der Rückkehr einer Person in das Arbeitsleben nach einer längeren Krankheit, Verletzung oder anderer Arbeitsunfähigkeit. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Rehabilitation und zielt darauf ab, die betroffene Person schrittweise wieder an die Anforderungen ihres Arbeitsplatzes heranzuführen. Die Wiedereingliederung kann sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Selbstständige gelten.

Welche Gesetze regeln die Wiedereingliederung?
Die Wiedereingliederung ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Klauseln geregelt, die im Folgenden näher erläutert werden.

  1. Sozialgesetzbuch (SGB) IX
    Das SGB IX regelt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Es beinhaltet auch Regelungen zur Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Laut § 84 SGB IX haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind, einen Anspruch auf Wiedereingliederung.

  2. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
    Das BEM ist eine Maßnahme, die in § 84 Abs. 2 SGB IX festgelegt ist und dazu dient, die Wiedereingliederung von erkrankten oder verletzten Beschäftigten zu unterstützen. Es wird vom Arbeitgeber durchgeführt und umfasst die Analyse der Gründe für die Arbeitsunfähigkeit sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung.

  3. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    Das ArbSchG legt die allgemeinen Grundsätze für den Arbeitsschutz fest. Gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen des BEM auch die Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

  4. Mutterschutzgesetz (MuSchG)
    Das MuSchG regelt den Schutz von schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz. Es sieht vor, dass schwangere Frauen während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung nicht beschäftigt werden dürfen, wenn dies für ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährlich ist. In diesem Fall haben sie Anspruch auf Wiedereingliederung nach der Schwangerschaft.

  5. Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
    Das Schwerbehindertenrecht ist Teil des SGB IX und regelt die Rechte und Pflichten von Menschen mit Schwerbehinderung. Gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX haben auch schwerbehinderte Beschäftigte einen Anspruch auf Wiedereingliederung nach einer längeren Krankheit oder Verletzung.

  6. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
    In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können zusätzliche Regelungen zur Wiedereingliederung von Beschäftigten festgelegt werden. Diese können beispielsweise die Dauer und den Ablauf der Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten regeln.

Welche Maßnahmen können im Rahmen der Wiedereingliederung ergriffen werden?
Im Rahmen der Wiedereingliederung können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die betroffene Person schrittweise wieder an ihren Arbeitsplatz heranzuführen. Dazu gehören unter anderem:

  1. Stufenweise Wiedereingliederung
    Die stufenweise Wiedereingliederung ist die gängigste Maßnahme und umfasst eine schrittweise Erhöhung der Arbeitszeit. Dabei wird die betroffene Person zunächst für wenige Stunden pro Tag oder Woche an den Arbeitsplatz zurückkehren und die Arbeitszeit dann kontinuierlich steigern, bis sie wieder vollständig arbeitsfähig ist.

  2. Veränderung des Arbeitsplatzes
    In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Arbeitsplatz der betroffenen Person anzupassen, um ihre Gesundheit zu schützen. Dies kann beispielsweise durch ergonomische Anpassungen oder die Umverteilung von Aufgaben geschehen.

  3. Umschulung oder Weiterbildung
    Wenn die betroffene Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ihren bisherigen Beruf auszuüben, kann eine Umschulung oder Weiterbildung in einen anderen Bereich in Betracht gezogen werden.

  4. Psychosoziale Unterstützung
    Eine längere Krankheit oder Verletzung kann auch Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben. Daher kann es im Rahmen der Wiedereingliederung wichtig sein, psychosoziale Unterstützung anzubieten, um die betroffene Person bei der Rückkehr in das Arbeitsleben zu unterstützen.

Zusammenfassung
Die Wiedereingliederung ermöglicht Personen nach langer Krankheit oder Verletzung die Rückkehr ins Berufsleben und ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Sozialgesetzbuch IX, das Betriebliche Eingliederungsmanagement, das Arbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Schwerbehindertenrecht sind wichtige Gesetzestexte, die Ansprüche und Maßnahmen zur Wiedereingliederung definieren. Zusätzlich können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen spezifische Regelungen enthalten. Maßnahmen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung beinhalten stufenweise Arbeitszeiterhöhung, Anpassungen am Arbeitsplatz, Umschulung sowie psychosoziale Unterstützung.