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Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
1 Minuten Lesezeit (224 Worte)

Entscheidungsbefugnis in einem medizinischen Notfall

In einer plötzlichen medizinischen Notlage dürfen gemäß § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Gatten sowie offiziell eingetragene Partner auch ohne explizite Zustimmung des anderen in dessen Namen gesundheitliche Entscheidungen treffen, sollten sie selbst nicht dazu imstande sein.

Dieses Recht auf Vertretung im Notfall ist auf sechs Monate limitiert und lässt sich nicht verlängern. Einrichtungen des Gesundheitswesens bestätigen die Aktivierung dieses Rechts schriftlich. Ist die genannte Frist verstrichen und der betreffende Partner bleibt weiterhin entscheidungsunfähig, kann ein rechtliches Betreuungsverfahren anlaufen.

Dennoch kann dieses Notfallrecht unter bestimmten Bedingungen, wie einer Trennung oder wenn eine Vorsorgevollmacht existiert, außer Kraft gesetzt werden.

Paare können auch proaktiv die Vertretungsberechtigung durch die Hinterlegung einer Ablehnung im Zentralen Vorsorgeregister, gegen eine Gebühr von 17 Euro, ausschließen. Dies ermöglicht Ärzten, im Ernstfall entsprechende Informationen abzurufen.

Trotz dieser gesetzlichen Regelung rät die Bundesnotarkammer zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, da sie mehr Möglichkeiten zur individuellen Ausgestaltung bietet und ein höheres Maß an Sicherheit gewährleistet, indem sie einer vertrauenswürdigen Person die Erlaubnis erteilt, in allen maßgeblichen Angelegenheiten zu handeln – sei es die finanzielle Verwaltung, die gesundheitliche Versorgung, Wohnfragen oder die Kommunikation mit Behörden und Versicherungsgesellschaften. Bei der Auswahl der Vertrauensperson ist das entscheidende Kriterium das tiefe, unerschütterliche Vertrauen, um in kritischen Momenten alle wichtigen Entscheidungen fällen zu können, einschließlich der Wahl von medizinischen Maßnahmen, der Festlegung des Wohnorts sowie der Regelung finanzieller und rechtlicher Belange.

Zukunft der gesetzlichen Pflegeversicherung
Betreuungsverfügung und eine Anordnung für medizin...