Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
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Betreuungsverfügung und eine Anordnung für medizinische Behandlungen
Die umfassende Bevollmächtigung sowie die gesundheitliche Vorsorgevollmacht könnten unvermittelt zu unverzichtbaren Dokumenten im Leben einer Person aufsteigen. Eine unvorhergesehene Tragödie oder eine ernstzunehmende Erkrankung kann den normalen Lebensrhythmus stören, wodurch Entscheidungen durch andere, sei es vorübergehend oder dauerhaft, übernommen werden müssen. Mit einer umfassenden Bevollmächtigung definiert jemand eigenständig, wer im Falle eines solchen Unglücksfalls Zepter und Verantwortung übernehmen und etwa mit Ärzten sprechen oder finanzielle sowie alltägliche Angelegenheiten regeln darf.
Durch Vergabe einer umfassenden Bevollmächtigung wird einer anderen Person das Recht eingeräumt, über wesentliche Lebensaspekte zu entscheiden, wenn man selbst nicht dazu imstande ist. Es wirkt beruhigend zu wissen, dass eine vertrauenswürdige Person das Recht erhält, sich um Versicherungsdetails, Abonnements, Telekommunikationsverträge zu kümmern und nicht zuletzt das Konto zu verwalten. Eine umfassende Bevollmächtigung gestattet, die eigene Zukunft aktiv zu gestalten, solange man dazu imstande ist, anstatt dies anderen zu überlassen. Ab dem Erreichen der Volljährigkeit ist es klug, solch eine Absicherung zu schaffen.
Umfassende Bevollmächtigung für unterschiedliche Vertrauenspersonen
Man hat die Möglichkeit, Vollmachten zu diversifizieren und unterschiedlichen Personen verschiedene Verantwortungen zu übertragen. Allerdings könnten Differenzen zwischen den Bevollmächtigten mehr Probleme verursachen als lösen. Um derartige Unstimmigkeiten zu vermeiden, kann man in einer zusätzlichen Bestimmung, dem sogenannten Innenverhältnis, festlegen, welche Person vorrangig handeln soll. Wer vorhat, mehrere Personen zu bevollmächtigen, aber unsicher ist, wie das zu bewerkstelligen ist, sollte juristische Beratung einholen, sei es bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar.
Kontovollmacht für das Girokonto
Darüber hinaus ist es ratsam, eine spezifische Bankvollmacht in Erwägung zu ziehen. Eine umfassende Bevollmächtigung mag zwar die Regelung finanzieller Angelegenheiten enthalten, doch wird sie von Banken und Sparkassen nicht immer akzeptiert. Daher sollte man einen Termin in der Bankfiliale wahrnehmen, um eine Kontovollmacht zu erhalten. Beide Parteien, der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte, müssen dieses Formular unterzeichnen. Onlinebanken bieten häufig Formulare zum Herunterladen an, die mit der Unterschrift in Kraft treten.
Patientenverfügung
In einer Verfügung für gesundheitliche Angelegenheiten legt jemand schriftlich fest, welche lebensverlängernden Maßnahmen in der Endphase des Lebens gewünscht oder abgelehnt werden. Tritt der Fall ein, dass medizinisch bestätigt wird, dass jemand voraussichtlich das Bewusstsein nicht wiedererlangen wird, tritt eine solche Verfügung in Kraft. Die durch die umfassende Bevollmächtigung betraute Person sollte sich darüber im Klaren sein, diese gesundheitliche Verfügung gegebenenfalls umzusetzen und die Wünsche des Patienten gegenüber Ärzten und Pflegekräften zu vertreten.
Betreuungsverfügung
Nicht alle wünschen, Familienmitgliedern oder Freunden eine Vollmacht zu erteilen, manchmal fehlt es an uneingeschränktem Vertrauen. In solchen Fällen bietet sich eine Betreuungsverfügung als Alternative zur umfassenden Bevollmächtigung an. Mit ihr kann man jemanden empfehlen, der unentgeltlich die eigenen Belange ordnet. Der rechtliche Betreuer wird durch das Betreuungsgericht überwacht und muss bestimmte Entscheidungen mit dem Gericht abgleichen. Betreuer stehen unter gerichtlicher Überwachung – im Gegensatz zu Bevollmächtigten einer umfassenden Bevollmächtigung, was rechtliche Sicherheit bietet.
Für Unterstützung ist die örtliche Betreuungsbehörde zuständig. Jede volljährige Person sollte eine umfassende Bevollmächtigung in Betracht ziehen. Bei Minderjährigen liegt die Entscheidungsgewalt bei den gesetzlichen Vertretern, in der Regel den Eltern. Ohne eine umfassende Bevollmächtigung wird gerichtlich bestimmt, wer für eine handlungsunfähige Person Entscheidungen treffen darf, was sowohl ein Familienmitglied als auch ein professioneller Betreuer sein kann.
Es ist entscheidend, genau zu definieren, welche Aufgaben die Vertrauensperson übernehmen soll. Je genauer die Verantwortlichkeiten festgelegt sind, desto leichter wird es später sein, diese anzuerkennen. In einer umfassenden Bevollmächtigung werden normalerweise folgende Bereiche festgelegt:
- Gesundheitsfürsorge und Pflege
- Wohnsituation und Aufenthaltsbestimmung
- Umgang mit Behörden und Justiz
- Kommunikationsangelegenheiten
- Versicherungen, Bankwesen und Sparkassen
- Immobilienverwaltung
In der Regel erlischt die umfassende Bevollmächtigung mit dem Tod der Person. Doch können zusätzliche Bestimmungen über den Tod hinaus sinnvoll sein, damit ein Bevollmächtigter auch die Bestattung organisieren darf.
Ein einfaches, alle relevanten Daten enthaltenes Schriftstück genügt. Mit Datum und Unterschrift wird dieses Dokument gültig. Es gibt kaum formale Anforderungen für eine umfassende Bevollmächtigung, und die Beurkundung durch einen Notar ist nicht zwingend. Um alle Details zu berücksichtigen und rechtssicher zu formulieren, ist die Verwendung von Standardformularen zu empfehlen.
Eine umfassende Bevollmächtigung kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden, solange der Vollmachtgeber dazu in der Lage ist. Veränderte Lebensumstände oder Beziehungen können den Wunsch nach einer anderen Vertrauensperson hervorrufen. In einem solchen Fall sollte die vormalig bevollmächtigte Person informiert und das Originaldokument zurückgefordert werden.
Ein Widerruf der umfassenden Bevollmächtigung ist zu jeder Zeit formfrei möglich, auch mündlich.