Die Hinterbliebenenrente sichert finanziell Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder nach dem Tod eines Versicherten ab. Der Anspruch besteht nach einer Mindestbeitragszeit von fünf Jahren. Es gibt verschiedene Rentenarten, wie die große und kleine Witwen-/Witwerrente, wobei die große unter bestimmten Bedingungen wie Alter oder Kindererziehung höher ausfällt. Ab Juli 2024 werden die Rentenwerte angepasst und erhöht, inklusive eines Zuschlags von bis zu 7,5 % auf die Witwenrente. Diese Anpassungen sollen die finanzielle Situation der Hinterbliebenen verbessern und ihnen mehr Sicherheit bieten. Dadurch können Hinterbliebene ihren Lebensstandard besser erhalten.
Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
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Seit dem 2. Juli 2020 steht fest, dass es ab dem kommenden Jahr eine Grundrente in Deutschland gibt. Die Grundrente soll Rentnern mit einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren und geringem Verdienst zusätzlich unter die Arme greifen. Zusätzlich stehen Erhöhungen der Rentenzahlungen an, doch nicht alle profitieren davon.
Wer erhält eine Rentenerhöhung? Oder die Grundrente? Alles zur Einführung der Grundrente und der Rentenerhöhung erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.