Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Ausschlüsse

Ausschlüsse sind Bestimmungen in Versicherungsverträgen, die bestimmte Risiken oder Schäden von der Versicherungsdeckung ausschließen. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer in diesen Fällen keine Entschädigung von der Versicherung erhalten. Ausschlüsse können je nach Art der Versicherung und individuellen Vereinbarungen variieren, aber im Allgemeinen dienen sie dazu, die Versicherungsgesellschaft vor unerwarteten Kosten und Betrügereien zu schützen.

Warum gibt es Ausschlüsse?
Ausschlüsse sind ein wesentlicher Bestandteil von Versicherungsverträgen, da sie dazu beitragen, die Prämien für Versicherungsnehmer niedrig zu halten. Wenn Versicherungen alle möglichen Risiken abdecken würden, müssten sie auch höhere Beiträge verlangen, um die Kosten zu decken. Durch Ausschlüsse können Versicherungen die Deckung auf die wichtigsten und wahrscheinlichsten Risiken beschränken und somit die Kosten für ihre Kunden senken.

Arten von Ausschlüssen
Es gibt verschiedene Arten von Ausschlüssen, die je nach Versicherungsart variieren können. Einige der häufigsten Ausschlüsse sind:

  1. Vorsatz
    Versicherungen decken in der Regel keine Schäden ab, die absichtlich verursacht wurden. Wenn ein Versicherungsnehmer beispielsweise vorsätzlich sein Haus in Brand setzt, um eine Entschädigung von der Versicherung zu erhalten, wird dies als Betrug betrachtet und ist nicht versichert.
  2. Krieg und Terror
    Krieg und terroristische Handlungen sind oft von der Versicherung ausgeschlossen, da sie als unvorhersehbare Ereignisse gelten und die Kosten für die Versicherungsgesellschaft untragbar machen würden. In einigen Fällen können jedoch spezielle Versicherungen für diese Risiken abgeschlossen werden.
  3. Naturkatastrophen
    Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Hurrikane sind in der Regel nicht durch Standardversicherungen abgedeckt. Versicherungen bieten jedoch oft separate Policen an, um sich gegen diese Risiken abzusichern.
  4. Verschleiß und Abnutzung
    Versicherungen decken in der Regel keine Schäden ab, die durch normale Abnutzung oder Verschleiß verursacht werden. Wenn beispielsweise ein altes Dach aufgrund von Alter und Verschleiß undicht wird, wird dies nicht von der Versicherung abgedeckt.
  5. Fahrlässigkeit
    Wenn ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt und dadurch einen Schaden verursacht, kann dies als Ausschluss betrachtet werden. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Fahrer betrunken Auto fährt und einen Unfall verursacht.
  6. Ausschlüsse bei Krankenversicherungen
    Krankenversicherungen können bestimmte Krankheiten oder Behandlungen von der Deckung ausschließen, je nach individueller Vereinbarung. Auch Vorerkrankungen können in manchen Fällen ausgeschlossen werden.

Zusammenfassung
Ausschlüsse in Versicherungsverträgen dienen dazu, bestimmte Risiken von der Deckung auszunehmen und somit die Prämien für alle Versicherten niedrig zu halten. Sie variieren je nach Versicherungstyp und Einzelvereinbarung. Typische Ausschlüsse umfassen absichtlich herbeigeführte Schäden, Kriegsereignisse, Naturkatastrophen, Verschleiß und grobe Fahrlässigkeit. Dadurch schützen sich Versicherer vor unerwarteten Kosten und Betrug. In der Krankenversicherung können zudem spezifische Krankheiten oder Vorerkrankungen ausgeschlossen sein.

Synonyme: Versicherungsausschlüsse