Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Versicherungsdeckung

Die Versicherungsdeckung bezeichnet den Umfang des Versicherungsschutzes, der im Rahmen eines Versicherungsvertrages gewährt wird. Sie umfasst alle Komponenten, die in Bezug auf ein bestimmtes Risiko versichert sind, wie zum Beispiel versicherte Gefahren, versicherte Personen, versicherte Sachen und Interessen, versicherte Schäden und versicherte Leistungen.

Wie ist die juristische Definition des Begriffs Versicherungsdeckung?
Juristisch wird die Versicherungsdeckung vor allem durch den Versicherungsschein (Police) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bestimmt. Der Versicherungsschein enthält alle wichtigen Informationen über den Versicherungsvertrag, wie zum Beispiel den Versicherungsnehmer, den Versicherer, den Versicherungsumfang und die Versicherungsprämie. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Teil des Versicherungsvertrages und regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.

Welche Gesetze und Klauseln sind für die Versicherungsdeckung relevant?
Die Versicherungsdeckung wird vor allem durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im VVG sind unter anderem die allgemeinen Grundsätze des Versicherungsvertragsrechts festgelegt, während das BGB die vertraglichen Pflichten der Versicherungsnehmer und -geber regelt. Zudem sind auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie eventuelle Sonderbedingungen und Klauseln relevant, die im Versicherungsvertrag festgehalten werden.

Welche Ausprägungen von Versicherungsdeckungen gibt es?
Grundsätzlich lassen sich Versicherungsdeckungen in zwei Kategorien einteilen: Die Universalität der Gefahren und die Spezialität der Gefahren.
Bei der Universalität der Gefahren werden grundsätzlich alle Beeinträchtigungen ohne Rücksicht auf die Ursache in Deckung genommen, während bei der Spezialität der Gefahren nur die Folgen bestimmter, einzeln aufgezählter Ursachen oder Schadensituationen gedeckt sind. Es gibt jedoch auch zahlreiche Variationen zwischen diesen beiden Polen, die in der Praxis angewendet werden.

  1. Was ist eine Allgefahrenversicherung?
    Die Allgefahrenversicherung ist eine Form der Versicherungsdeckung, bei der grundsätzlich alle Gefahren abgedeckt sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass alle möglichen Schäden, die durch ein bestimmtes Risiko entstehen können, versichert sind. Die Allgefahrenversicherung wird vor allem in der Sachversicherung angewendet, zum Beispiel bei der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung.

  2. Was ist eine Benannte-Gefahren-Versicherung?
    Bei der Benannte-Gefahren-Versicherung werden nur bestimmte, einzeln aufgezählte Gefahren abgedeckt. Das bedeutet, dass nur die im Versicherungsvertrag benannten Risiken versichert sind und alle anderen Gefahren ausgeschlossen werden. Diese Form der Versicherungsdeckung wird vor allem in der Transportversicherung oder der Betriebsunterbrechungsversicherung angewendet.

  3. Was ist eine Multi-Risks-Deckung?
    Die Multi-Risks-Deckung ist eine Mischform aus der Allgefahrenversicherung und der Benannte-Gefahren-Versicherung. Hier werden bestimmte Gefahren einzeln benannt, aber zusätzlich auch alle anderen Gefahren abgedeckt, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Diese Art der Versicherungsdeckung wird vor allem in der Haftpflichtversicherung oder der Betriebshaftpflichtversicherung angewendet.

Zusammenfassung
Die Versicherungsdeckung definiert den Schutzumfang eines Versicherungsvertrags, zu dem versicherte Risiken, Personen, Objekte, Schäden und Leistungen gehören. Sie wird durch den Versicherungsschein und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt, wobei Gesetze wie das VVG und BGB sowie Sonderbedingungen und Klauseln relevant sind. Es gibt verschiedene Arten von Versicherungsdeckungen: Allgefahrenversicherungen decken alle Risiken ab, die nicht explizit ausgeschlossen sind, Benannte-Gefahren-Versicherungen nur spezifisch aufgeführte Risiken, und Multi-Risks-Deckungen sind eine Kombination aus beiden.