Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, auch Bergmannsrente oder Bergmann-Rente genannt, ist eine spezielle Form der Altersrente, die für Bergarbeiterinnen und Bergarbeiter gilt, die über einen längeren Zeitraum in unterirdischen Bergwerken gearbeitet haben. Diese Form der Rente ist Teil des deutschen Rentensystems und wird vom Staat ausgezahlt.

Die Höhe der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Dauer der Beschäftigung unter Tage, dem Einkommen während der Berufstätigkeit und den Beitragszahlungen in die Rentenversicherung. Im Durchschnitt liegt die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute bei etwa 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

Um Anspruch auf diese Form der Altersrente zu haben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss die Person eine bestimmte Anzahl an Jahren in unter Tage beschäftigt gewesen sein. Diese Zeitspanne variiert je nach Jahrgang und beträgt derzeit zwischen 30 und 35 Jahren. Zudem muss die Person das Renteneintrittsalter erreicht haben, welches derzeit bei 65 Jahren liegt. Für Frauen gibt es eine Sonderregelung, bei der das Renteneintrittsalter schrittweise auf 65 Jahre angehoben wird.

Des Weiteren müssen Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Hierbei ist zu beachten, dass auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit als Beitragszeiten angerechnet werden können. Zudem muss die Person zum Zeitpunkt des Renteneintritts in Deutschland wohnhaft sein.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute wird in der Regel ab dem Renteneintrittsalter ausgezahlt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Rente früher in Anspruch zu nehmen, allerdings mit Abschlägen. Diese Abschläge betragen pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,3 Prozent. Eine vorzeitige Rente ist jedoch nur möglich, wenn die Person mindestens 63 Jahre alt ist und eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren vorweisen kann.