Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Deckungskapital

Der Begriff des Deckungskapitals stammt aus der Versicherungsmathematik und beschreibt einen Wert, der zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Versicherungsvertrag zugeordnet wird. Diese Wertzuordnung ist jedoch nicht eindeutig und objektiv bestimmt, sondern variiert je nach Sichtweise, Bewertungszweck und anderen Kriterien. Der Begriff des Deckungskapitals bestimmt also keinen konkreten Wert, sondern beschreibt nur, was dieser Wert bedeuten soll.

In der Versicherungspraxis setzt sich das Deckungskapital aus dem Sparanteil der eingezahlten Versicherungsbeiträge und den im Laufe der Zeit erwirtschafteten Überschussbeteiligungen zusammen. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages bildet das Deckungskapital die Ablaufleistung.

Von Relevanz ist das Deckungskapital insbesondere bei Rentenversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen. Wird eine Versicherung vor dem Todes- bzw. Erlebensfall gekündigt, werden Deckungskapital und Überschussbeteiligung ausgezahlt. Abgezogen von diesem Auszahlungsbetrag werden Kosten für die vorzeitige Stornierung des Vertrages. Der Rückkaufswert der Versicherung entspricht dann regelmäßig nicht den eingezahlten Versicherungsbeiträgen.

Um im Todesfall das Deckungskapital zu finanzieren, beurteilen Versicherungsgesellschaften bei der Kalkulation von Beiträgen und Tarifen das individuelle Todesfallrisiko. Bei der Beitragskalkulation liegt der Fokus zu Beginn des Versicherungsverhältnisses auf den Risikobeiträgen, die zunächst höher ausfallen als die Deckung des Todesfallrisikos eigentlich benötigt. Dadurch entsteht eine Überzahlung der Risikobeiträge, die in Kombination mit einer Verzinsung später eine Verrechnung ermöglichen. Deshalb bleiben bei gemischten Lebensversicherungen, Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen die Risikobeiträge über die komplette Vertragslaufzeit gleich.