Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Innenhaftung | Die Innenhaftung ist ein wichtiger Begriff im Bereich der D & O-Versicherungen. D & O-Versicherung steht als Abkürzung für Directors-and-Officers-Versicherung, was einer Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung gleichkommt. Es handelt sich bei einer D & O-Versicherung um eine Art Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Unternehmen für ihre leitenden Angestellten und Organe abschließen kann. D & O-Versicherungen werden zugunsten Dritter abgeschlossen und stellen Manager und Organe eines Unternehmens unter Schutz; nicht aber das Unternehmen selbst. Der Versicherungsschutz umfasst u.a. Pflichtverletzungen. Die Innenhaftung spielt eine Rolle, wenn es um die Haftung von Organen innerhalb eines Unternehmens geht. Zu den Organen gehören beispielsweise Unternehmensleiter, Geschäftsführer, Vorstände und Manager. Sofern ein Organ in seiner Funktion eine Pflicht bei der Ausübung seiner Tätigkeit verletzt, so kann unter Umständen das eigene Unternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen. Innenhaftung bedeutet also, dass ein leitender Angestellter, der seine Pflichten verletzt hat, vom eigenen Unternehmen haftbar gemacht werden kann. Dies erfolgt aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für Vermögensschäden. Mehr als zwei Drittel aller derartig gelagerter Fälle betreffen die Innenhaftung. Bei Schäden im Rahmen der Innenhaftung gilt das Prinzip der Beweislastumkehr. Ist eine Pflichtverletzung strittig und ungeklärt, so muss das jeweilige Organ nachweisen, dass keine Pflichten verletzt wurden und die Ausübung der Tätigkeit mit Sorgfalt geschehen ist. Grundsätzlich werden bei Pflichtverletzungen, die in einer Innenhaftung münden, in Organisations- , Auswahl- und Überwachungsverschulden unterteilt. |