Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Jagd- und Sportwaffenversicherung

Eine Jagd- und Sportwaffenversicherung empfiehlt sich für Jäger, Sportschützen, Jagdvereine und Schützenvereine. Jagd- und Sportwaffenversicherungen übernehmen die Kosten für Waffen und Ausrüstungsgegenständen bei Diebstahl oder bei Beschädigungen durch Unfälle.

Der Sport- und Jagdwaffenversicherung liegen spezielle Sicherheitskonzepte zugrunde, die je nach Gesellschaft und Tarif variieren können. Versichert werden können Jagdwaffen, Sportwaffen sowie Zubehör wie etwa Ferngläser, Munition und Zielfernrohre. Zu den versicherten Gefahren und Schäden gehören Verlust, Beschädigung oder Zerstörung, sofern die versicherten Gegenstände ordnungsgemäß in der Wohnung aufbewahrt oder zum und vom Revier oder Schießstand hin und her transportiert werden. Der Versicherungsschutz gilt auch bei der eigentlichen Jagd, auf Reisen oder wenn die versicherten Gegenstände verschickt werden müssen.

Sofern es waffenrechtlich zulässig ist, gilt der Versicherungsschutz der Sport- und Jagdwaffenversicherung auch dann, wenn sich die versicherten Gegenstände separat in einem verschlossenen Kofferraum befinden oder beim Büchsenmacher zur Reparatur sind. Der ordnungsgemäße Transport, die Aufbewahrung oder das Führen durch beauftragte und berechtigte Dritte kann ebenfalls versichert werden.

Eine Sport- und Jagdwaffenversicherung kann Risiken wie Unfall des Versicherungsnehmers oder des Transportmittels, Ungeschicklichkeiten wie beispielsweise Fallenlassen, Brand, Explosion, Blitz, Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl, Wasserschäden, Selbstentzündung, Selbstentladung und Elementarereignisse absichern. Nicht versicherbar sind in der Regel Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, Konstruktionsfehler, Herstellungsmängel, Rost, Funktionsstörungen, Witterungseinflüsse, Schrammen, Kratzer, natürliche Beschaffenheit, Hängenlassen, Stehenlassen, Liegenlassen und Schäden aus der Verwendung ungeeigneter Munition.

Je nach gewähltem Tarif kann eine Schadensregulierung zum Neuwert oder zum Zeitwert erfolgen. Sind dafür Schätzungen erforderlich, werden Händler oder Büchsenmacher mit der Schätzung beauftragt.

Synonyme: Jagdwaffenversicherung