Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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kleine Witwen- oder Witwerrente | Die kleine Witwenrente/ Witwerrente ist eine Leistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die dazu dient, den finanziellen Verlust nach dem Tod des Ehepartners abzumildern. Sie wird an hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gezahlt, vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Die kleine Witwenrente/ Witwerrente ist zeitlich begrenzt und soll eine Überbrückungshilfe darstellen, bis der Hinterbliebene seine finanzielle Situation neu ordnen kann. Wer hat Anspruch auf die kleine Witwenrente/ Witwerrente?
Wie hoch ist die kleine Witwenrente/ Witwerrente? Beantragung der kleinen Witwenrente/ Witwerrente
Es ist ratsam, sich frühzeitig an die Rentenversicherung zu wenden und sich über die notwendigen Unterlagen und den Antragsprozess beraten zu lassen. Wichtige Aspekte rund um die kleine Witwenrente/ Witwerrente
Zusammenfassung |