Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
kleine Witwen- oder Witwerrente

Die kleine Witwenrente/ Witwerrente ist eine Leistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, die dazu dient, den finanziellen Verlust nach dem Tod des Ehepartners abzumildern. Sie wird an hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gezahlt, vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Die kleine Witwenrente/ Witwerrente ist zeitlich begrenzt und soll eine Überbrückungshilfe darstellen, bis der Hinterbliebene seine finanzielle Situation neu ordnen kann.

Wer hat Anspruch auf die kleine Witwenrente/ Witwerrente?
Um Anspruch auf die kleine Witwenrente/ Witwerrente zu haben, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Der verstorbene Ehepartner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.
  • Die Ehe muss bei Tod des Partners mindestens ein Jahr bestanden haben, es sei denn, der Tod ist durch einen Unfall geschehen.
  • Der Hinterbliebene darf nicht wieder geheiratet haben.

Wie hoch ist die kleine Witwenrente/ Witwerrente?
Die Höhe der kleinen Witwenrente/ Witwerrente beträgt in der Regel 25% der Rente, die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes bezogen hat oder hätte beziehen können. Es gibt jedoch Höchstgrenzen und Freibeträge, die je nach individueller Situation variieren können. Zudem wird das Einkommen des Hinterbliebenen teilweise auf die Rente angerechnet, was die Höhe der Auszahlung beeinflussen kann.

Beantragung der kleinen Witwenrente/ Witwerrente
Die kleine Witwenrente/ Witwerrente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der zuständigen Rentenversicherung beantragt werden. Dafür sind verschiedene Dokumente erforderlich, unter anderem: 

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Heiratsurkunde
  • Nachweise über die Höhe des eigenen Einkommens
  • Nachweise über die Rentenansprüche des Verstorbenen

Es ist ratsam, sich frühzeitig an die Rentenversicherung zu wenden und sich über die notwendigen Unterlagen und den Antragsprozess beraten zu lassen.

Wichtige Aspekte rund um die kleine Witwenrente/ Witwerrente

  • Zeitliche Befristung
    Die kleine Witwenrente/ Witwerrente wird in der Regel für eine Dauer von 24 Monaten gezahlt. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Umständen möglich, etwa bei Erziehung eines minderjährigen Kindes.
  • Einkommensanrechnung
    Das eigene Einkommen kann die Höhe der kleinen Witwenrente/ Witwerrente beeinflussen. Es gibt Freibeträge, über die hinaus das Einkommen angerechnet wird.
  • Steuerpflicht
    Die kleine Witwenrente/ Witwerrente ist steuerpflichtig. Der individuelle Steuersatz hängt von der Höhe der bezogenen Rente und sonstigen Einkünften ab.
  • Wechsel zur großen Witwenrente/ Witwerrente
    Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise bei Erreichen des 47. Lebensjahres, kann die kleine Witwenrente/ Witwerrente in die sogenannte große Witwenrente/ Witwerrente umgewandelt werden, die höher ausfällt und länger gezahlt wird.

Zusammenfassung
Die kleine Witwenrente/ Witwerrente ist eine zeitlich begrenzte Leistung der deutschen Rentenversicherung zur finanziellen Unterstützung nach dem Tod des Ehepartners. Anspruch besteht, wenn der Verstorbene die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hatte, die Ehe mindestens ein Jahr bestand und der Hinterbliebene nicht wieder geheiratet hat. Die Höhe entspricht 25% der Rente des Verstorbenen, wobei Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet werden kann. Die Rente muss beantragt werden und ist steuerpflichtig, kann aber unter Umständen in eine dauerhafte große Witwenrente/ Witwerrente umgewandelt werden.

Synonyme: kleine Witwenrente, kleine Witwerrente