Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine vorläufige Kalkulation von Kosten und ist insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherung von Bedeutung. Bei einem Verkehrsunfall entstehen in der Regel auch materielle Schäden. Wer den Verkehrsunfall nicht selbst verursacht hat, kann seinen Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Form von Schadensersatz geltend machen. Zu diesem Zweck muss der entstandene Schaden jedoch so genau wie möglich beziffert werden. Entweder geschieht dies bei einem Bagatellschaden durch einen Kostenvoranschlag oder bei einem umfangreicheren Schaden durch ein Sachverständigengutachten. Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens muss in diesen Fällen übrigens auch die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen.

Sachschäden an Fahrzeugen erfordern immer einen Kostenvoranschlag oder Kostenanschlag, um den Schaden zu regulieren. Der Kostenvoranschlag informiert die Versicherungsgesellschaft über die ungefähren Reparaturkosten, weshalb dieser in der Regel von einer Werkstatt erstellt wird. Es handelt sich demnach um eine Vorkalkulation einer Dienstleistung. Ein Kostenvoranschlag muss eine detaillierte Beschreibung über die erforderlichen Arbeiten enthalten. Er muss ausführlich über den Umfang und die geschätzte Arbeitszeit informieren. Des Weiteren müssen im Kostenvoranschlag die Arbeitskosten pro Stunde sowie als Gesamtsumme und die Kosten für das benötigte Material vermerkt werden.

Gesetzlich betrachtet handelt es sich gem. § 650 BGB bei einem Kostenvoranschlag um eine verbindliche Kostenzusage, die maximal zwischen 15 % und 20 % überschritten werden darf. Bemerkt eine Werkstatt während der Reparatur, dass die veranschlagten Kosten über diesen Rahmen hinaus gehen, so muss unverzüglich darauf hingewiesen werden.

Kostenvoranschläge sind nicht selten ein Grund für Auseinandersetzungen. Dies, zumal sich ein zunächst als Bagatelle eingestufter Schaden bei den Reparaturarbeiten als umfangreicherer Schaden darstellen kann. Bei der Abwicklung eines Schadens auf Basis des Kostenvoranschlages handelt eine Versicherungsgesellschaft nicht großzügig, sondern im Eigeninteresse. Hier liegt das Hauptaugenmerk darauf, den Schaden durch den Verzicht auf ein Sachverständigengutachten so gering wie möglich zu halten.

 

Synonyme: Kostenanschlag