Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Lastschriftverfahren | Das Lastschriftverfahren ermöglicht es Bankkunden, regelmäßig oder unregelmäßig fällige Zahlungen wie beispielsweise Versicherungsbeiträge im automatisierten Verfahren vom Konto abbuchen zu lassen. Mittels Lastschrift zu bezahlen ist beliebt, bequem und gilt als sicher. Viele Unternehmen und Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden die Zahlung per Lastschriftverfahren an. Einige sind sogar berechtigt, die Durchführung des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Aktuell existieren Lastschriftverfahren in zwei Varianten; als SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift. SEPA ist hierbei die Abkürzung für Single Euro Payments Area, was mit einheitlichem Euro-Zahlungsverkehrsraum übersetzt werden kann. Zu diesem Verkehrsraum zählen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen, Monaco, Island, die Schweiz und einige zu Frankreich gehörende, außereuropäische Gebiete. Vor dem SEPA-Verfahren gab es in Deutschland das Lastschriftverfahren mittels Einzugsermächtigung sowie das Abbuchungsverfahren. Bei Einführung des SEPA-Verfahrens wurden bereits erteilte Einzugsermächtigungen automatisch in ein SEPA-Lastschriftverfahren umgewandelt. Bei den Abbuchungsverfahren musste jeweils ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Durch ein Lastschriftmandat ermächtigt ein Bankkunde seinen Vertragspartner, also etwa die Versicherung oder den Stromanbieter, die vereinbarten Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen. Bei Lastschriften im SEPA-Verfahren gibt der Kunde eine ausdrückliche Erklärung ab, mit der er gleichzeitig den Vertragspartner zum Einzug als auch die Bank zur entsprechenden Buchung ermächtigt und beauftragt. Hierdurch sollen ungenehmigte Lastschriftbuchungen ausgeschlossen werden.
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