Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Organisationsfonds | Die Gründung eines Versicherungsunternehmens ist u.a. von einem Organisationsfonds abhängig. Im Rahmen der Gründungsfinanzierung dient der Organisationsfonds als Kapital für die immateriellen Investitionen und für den Aufbau von Vertreternetz und Verwaltung. Umfang und Abläufe eines Organisationsfonds als Finanzinstrument richten sich nach §§ 9 II Nr. 5 VAG. Als Aufsichtsbehörde dient die BaFin. Gestellt wird ein Organisationsfonds häufig von den Aktionären einer als Aktiengesellschaft gegründeten Versicherungs-AG oder den Garanten eines VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit). Ein Organisationsfonds dient auch als Bilanzierungsinstrument und soll bei nicht aktivierungsfähigen immateriellen Investitionen Anfangsverluste vermeiden. In der Bilanz des Versicherungsunternehmens wird der Organisationsfond dann als Eigenkapital in der Sparte der Kapitalrücklagen ausgewiesen.
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