Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Produkthaftung

Der Begriff der Produkthaftung beschreibt die Haftung von Herstellern von Produkten für Schäden und damit für Schadensersatzansprüche, die infolge von Produktfehlern bei Verbrauchern entstanden sind. In Deutschland wird die Produkthaftung im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz) geregelt. Danach haften jedoch nicht nur Hersteller für ihre fehlerhaften Produkte, sondern auch Händler oder Handwerker. Zu den möglichen Schäden gehören Personenschäden und Sachschäden, während Fabrikationsfehler, Materialfehler, Konstruktionsfehler, Entwicklungsfehler, Instruktionsfehler und Produktbeobachtungsfehler zu den typischen Fehlerquellen gehören.

Die Risiken, wegen Schäden aus einem fehlerhaften Produkt haften zu müssen, sind weitreichend. Dies gilt deshalb, weil nicht nur Hersteller, sondern auch Importeure oder Händler zur Haftung für Schäden gegenüber Dritten herangezogen werden können. Abgesichert werden können diese Risiken durch Produkthaftpflichtversicherungen oder erweiterte Produkthaftpflichtversicherungen.

Nach den Vorschriften zur Produkthaftung besteht für Hersteller eine Haftung bei Körperschäden, Gesundheitsschäden und Sachschäden. Das 1990 etablierte Produkthaftungsgesetz regelt die Haftung für Schäden, die Verbrauchern durch fehlerhafte Produkte entstanden sind. Sinn des Produkthaftungsgesetzes ist der Verbraucherschutz. Verbraucher sollen in ihrem Eigentum und ihrer körperlichen Unversehrtheit unter Schutz gestellt werden. Hersteller von Produkten sind auch für Folgeschäden verantwortlich, sofern diese durch die Benutzung oder Verwendung ihrer Produkte entstanden sind.

Voraussetzungen für eine Produkthaftung ist, dass es sich bei dem Produkt um eine bewegliche Sache handelt, die bereits fehlerhaft war, als sie in den Verkehr gebracht worden ist. Das entsprechende Produkt muss also von Anfang an mangel- oder fehlerhaft gewesen sein, damit die Produkthaftung greift. Unerheblich ist dabei, ob das Produkt als solches oder nur als Teil eines anderen Produktes in den Verkehr gebracht worden ist. Eine Produkthaftung kommt für Hersteller nur dann in Betracht, wenn ihre Produkte keine objektive Sicherheit bieten können, die Verbraucher erwarten dürfen. Die Produkthaftung gilt als Lieferantenhaftung auch für Lieferanten, wenn tatsächliche Hersteller von Produkten nicht festgestellt werden können. Deshalb unterliegen auch Importeure der Produkthaftung. Abgewendet werden kann diese Haftung nur dann, wenn Lieferanten oder Importeure innerhalb eines Monats nach Aufforderung den jeweiligen Hersteller benennen.