Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Prozesskosten | Bei den Prozesskosten handelt es sich um alle Kosten, die durch einen Rechtsstreit vor Gericht entstehen können. Hierzu gehören beispielsweise außergerichtliche Kosten, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Die Prozesskosten sind häufig abhängig vom Streit- oder Gegenstandswert, also vom Wert der Angelegenheit, um die gestritten wird. Generell gilt: je höher der Gegenstands- bzw. Streitwert ausfällt, desto höher sind auch die Prozesskosten. In vielen Zivilsachen regeln die deutschen Gesetze, dass der Verlierer eines Rechtsstreits die gesamten Kosten zu tragen hat – auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts. Wer finanziell nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prozesskosten umfassen alle Aufwendungen, die durch einen Rechtsstreit bei beiden Parteien anfallen. Neben den Gerichtskosten und den gerichtlichen Anwaltskosten gehören auch vorgerichtliche Kosten zu den Prozesskosten. Hier handelt es sich in der Regel um die vorbereitenden Anwalts- und Reisekosten, die schon vor Beginn des Rechtsstreits entstanden sind. Dies, zumal vor Einreichung einer Klage in der Regel Ansprüche vorab außergerichtlich geltend gemacht werden und Schriftwechsel erfolgt. Je nach Vertrag und Tarif übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Prozesskosten.
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