Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Punktesystem

Wenn von einem Punktesystem gesprochen wird, ist fast immer das Punktesystem in Flensburg gemeint.  Das in Flensburg ansässige Verkehrszentralregister bzw. Fahreignungsregister, das umgangssprachlich auch „Verkehrssünderkartei“ genannt wird, registriert durch ein Punktesystem inakzeptable Verhaltensweisen von Verkehrsteilnehmern. Mit dem Punktesystem kommen insbesondere Fahrer zu tun, die wiederholt oder schwer gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Ist dies der Fall, wird in Flensburg eine Akte angelegt, um Verkehrssünder zu identifizieren, zu beobachten und bei Bedarf zu bestrafen.

Durch gerechte und vereinheitlichte Sanktionen soll dazu beigetragen werden, dass den Verkehrsregeln mehr Beachtung geschenkt wird. Alle Verstöße im Straßenverkehr werden deshalb durch spezielle Maßnahmen geahndet, wozu Bußgelder, Fahrverbote und eben auch Punkte in Flensburg zählen. Sanktionen werden ausgesprochen, um auffällig gewordenen Kraftfahrern durch das Punktesystem zum Umdenken anzuregen und ihr Verhalten im Straßenverkehr zu verbessern.

Das Flensburger Punktesystem tritt in Erscheinung, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln begangen hat. Aktuell geschieht dies nach den Vorschriften des Bußgeldkataloges, wenn ein Bußgeld von mindestens 60,00 € (Stand: 2022) ausgesprochen worden ist. Die Punkteregelungen richten sich nach dem jeweiligen Verstoß bzw. der begangenen Ordnungswidrigkeit. Je nach Schwere der Zuwiderhandlung, des Verstoßes oder sogar der Straftat werden maximal drei Punkte auf einmal vergeben und registriert. Die Punktetabelle hält fest, mit welchen Konsequenzen auffällige Verkehrsteilnehmer rechnen müssen.

Je nach Punktestand müssen Verkehrsteilnehmer mit Maßnahmen wie Ermahnungen, freiwillige Fahrereignungsseminare, Verwarnungen, letzte Warnungen, Entziehung von Fahrerlaubnissen und Sperrfristen sowie die Anordnung von medizinisch-psychologischen Untersuchungen rechnen, wodurch auch nicht unerhebliche Kosten entstehen können. Durch verschiedene Möglichkeiten lassen sich Punkte im Punktesystem abbauen. Die Punkte im Flensburger Punktesystem unterliegen der automatischen Verjährung, wobei es hier jedoch u.a. auf die Summe der Punkte ankommt.

Zahlreiche Kfz-Versicherungen nehmen Einsicht in das Flensburger Punktesystem, bevor sie einen Versicherungsantrag annehmen. Punkte im Flensburger Register können die Beiträge zu Kfz-Versicherungen negativ beeinflussen.