Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Quantilsprinzip

Quantile sind Lagemaße in der Statistik. Das Quantilsprinzip gehört zu den Prämienberechnungsprinzipien. Prämien sind Zahlungen, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurden und die von Versicherungsnehmern als Gegenleistung für ihren Versicherungsschutz zu entrichten haben.

Die Berechnung der Prämien erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Prinzipien und Risiken. In der Versicherungsmathematik gehört die Berechnung einer gerechten Prämie für die Versicherung eines bestimmten Risikos zu den wichtigsten Aufgaben. Risikoprämien werden durch das Nettoprämienprinzip oder Äquivalenzprinzip berechnet. Zu den weiteren bekannten Prämienkalkulationsprinzipien gehören Varianzprinzip, Exponentialprinzip oder Quantilsprinzip. Bevor eine Berechnung nach dem Quantilsprinzip erfolgen kann, muss die Verteilung betrachtet werden, in der das Quantil bestimmt wird. Eine Prämienberechnung nach dem Quantilsprinzip führt zu einer Prämie unter Einbeziehung von Risikomaßen. Die Prämie berücksichtigt das Risiko von einem Schaden oder Verlust, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird.