Das ratierliche Berechnungsverfahren ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Berechnungsverfahren im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gemäß § 2 Absatz 1 und 5 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Es wird auch als Quotierungsverfahren oder Pro-rata-temporis-Methode bezeichnet und dient dazu, die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft aus einer Leistungszusage zu ermitteln, wenn ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Was ist die Funktion des ratierlichen Berechnungsverfahrens?
Das ratierliche Berechnungsverfahren ist ein Ausdruck des sogenannten Teilleistungsgedankens, der besagt, dass die betriebliche Altersversorgung eine Teilhabe an der betrieblichen Gesamtversorgung darstellt und somit auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine anteilige Versorgung gewährleistet werden soll. Das Verfahren soll somit sicherstellen, dass auch Arbeitnehmer, die nicht bis zum Erreichen der Altersgrenze im Unternehmen bleiben, einen Teil der betrieblichen Altersversorgung erhalten.
Wie funktioniert das ratierliche Berechnungsverfahren?
Das ratierliche Berechnungsverfahren basiert auf zwei Rechenschritten. Im ersten Schritt wird die hypothetische Versorgungsleistung berechnet, die der Arbeitnehmer bei Erreichen der Altersgrenze erhalten hätte. Dabei werden die Berechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis zugrunde gelegt. Im zweiten Schritt erfolgt eine Kürzung dieser hypothetischen Versorgungsleistung im Verhältnis der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt des Ausscheidens zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der Altersgrenze.
Was ist der Unterschied zum versicherungsvertraglichen Verfahren?
Das ratierliche Berechnungsverfahren ist vom versicherungsvertraglichen Verfahren, das in der privaten Rentenversicherung angewendet wird, abzugrenzen. Während beim versicherungsvertraglichen Verfahren die tatsächlich eingezahlten Beiträge und die daraus erzielten Erträge die Grundlage für die Berechnung der Versorgungsleistung bilden, werden beim ratierlichen Berechnungsverfahren die betrieblichen Versorgungsregelungen und -zusagen berücksichtigt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das ratierliche Berechnungsverfahren findet Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und eine unverfallbare Anwartschaft aus einer Leistungszusage besteht. Eine unverfallbare Anwartschaft liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt war oder das 30. Lebensjahr vollendet hat. Zudem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung zugesagt haben.
Zusammenfassung
Das ratierliche Berechnungsverfahren ist eine Methode nach dem Betriebsrentengesetz, um die Höhe der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitarbeiters zu bestimmen. Es garantiert eine anteilige betriebliche Altersversorgung basierend auf der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit. Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird die hypothetische Versorgungsleistung bei Erreichen der Altersgrenze ermittelt, dann wird diese entsprechend der Betriebszugehörigkeit gekürzt. Dieses Verfahren unterscheidet sich von der privaten Rentenversicherung, da es sich an betrieblichen Versorgungszusagen orientiert. Voraussetzung für die Anwendung ist eine mindestens fünfjährige Betriebszugehörigkeit oder Vollendung des 30. Lebensjahres sowie eine zugesagte betriebliche Altersversorgung.
Synonyme:
m/ntel-Verfahren,Quotierungsverfahren