Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rechtsform / Rechtsformwechsel

Bei der Rechtsform handelt es sich um den rechtlichen Rahmen einer Gesellschaft. Jede Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, eine Rechtsform zu wählen. Mit ihr sind gesetzlich vorgegebene Strukturen verbunden, durch die die Gesellschaft am Wirtschaftsleben teilnehmen kann. Wer also ein Unternehmen gründen will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden.

Aus der Auswahl einer Rechtsform können sich betriebswirtschaftliche, mitgliedschaftsrechtliche, gewerberechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Insbesondere die Haftung von Gesellschaftern, die Führung der Geschäfte, die Größe des Betriebs, der Kapitalbedarf und die Börsenfähigkeit gehören zu den wichtigen Faktoren bei der Auswahl einer Rechtsform. Während bei Personengesellschaften mindestens ein Gesellschafter mit seinem privaten Vermögen für die Gesellschaft haftet, wird die Haftung bei Kapitalgesellschaften auf Einlagen oder ähnliche Faktoren begrenzt. Unternehmerisch tätige natürliche Personen haften mit ihrem Gesamtvermögen.

Je nach Geschäftstätigkeit wird die Rechtsform gesetzlich vorgegeben. Versicherungsgesellschaften können zum Beispiel nur zwischen den Rechtsformen der AG, VVaG, SE oder aber Anstalten bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts wählen. Die Wahl der Rechtsform reguliert auch den Außenauftritt des Unternehmens durch die Firmierung. Außerdem entscheidet die gewählte Rechtsform über die notwendigen Formalitäten der Gründung und Einschätzung durch Banken und Investoren. Die Vorschriften zu den möglichen Rechtsformen können dem BGB, dem HGB oder dem GmbHG entnommen werden.

Rechtsformwechsel

Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht dauerhaft beibehalten werden. Unterschieden wird zwischen Rechtsformwechsel durch Gesetz und Umwandlung der Rechtsform. Der gesetzliche Rechtsformwechsel tritt beispielsweise bei einer BGB-Gesellschaft ein, wenn sie ein Handelsgewerbe beginnt und damit zur OHG umwandelt. Gibt eine OHG oder KG jedoch ein Handelsgewerbe auf, dann findet ein gesetzlicher Rechtsformwechsel zur BGB-Gesellschaft statt. Für die nachträgliche Umwandlung von Rechtsformen gelten die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes.