Renteneintrittsalter | Das Eintrittsalter zur Rente bezeichnet das Lebensalter, ab dem jemand in den Ruhestand treten und gesetzliche Rentenansprüche geltend machen kann. In Deutschland wird dieses Alter über das sechste Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) festgelegt. Verschiedene Faktoren wie das Geburtsdatum, die Rentenart und die individuelle Versicherungssituation können es beeinflussen. Wie alt muss man sein, um gesetzliche Rentenansprüche geltend zu machen? Aktuell (2024) liegt das gesetzliche Rentenalter in Deutschland bei 67 Jahren, was bedeutet, dass die meisten Angestellten erst mit 67 Jahren ihre Rente ohne Abschläge beziehen können, vorausgesetzt sie erfüllen die Bedingungen. Diese Anpassung wurde 2012 beschlossen und erfolgt seither schrittweise bis 2029. Es gibt jedoch diverse Sonderregelungen, die einen früheren oder späteren Renteneintritt ermöglichen: - Eine dieser Ausnahmen betrifft langjährig Versicherte, die mindestens 35 Jahre Beiträge geleistet haben und mit 63 Jahren, jedoch mit finanziellen Einbußen, in den Ruhestand gehen können. Besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre eingezahlt haben, können ab 63 Jahren ohne Kürzungen in Rente gehen; diese Regelung gilt seit 2014 für Geburtsjahrgänge ab 1953.
- Menschen mit schweren Behinderungen können früher in Rente, falls sie mindestens 50 Prozent behindert sind und erforderliche Beitragsjahre vorweisen. Je nach Behinderungsgrad kann das Renteneintrittsalter bis um 10 Jahre gesenkt werden, jedoch mit Abschlägen.
- Frauen, die vor 1952 geboren sind, dürfen ohne Abstriche mit 65 Jahren in Rente gehen, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Für Frauen ab Geburtsjahr 1952 gilt die reguläre Grenze von 67 Jahren.
- Bergleute haben aufgrund der Belastung ihres Berufes die Möglichkeit, schon mit 60 Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlägen. Dies gilt für Jahrgänge ab 1952.
- Landwirte, die 35 Jahre in der Landwirtschaft tätig waren, können mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
- Bestimmte Berufsgruppen wie Künstler, Publizisten oder Berufssoldaten können ebenfalls vorzeitig, meist mit 63 Jahren, in den Ruhestand treten, jedoch mit finanziellen Einbußen.
Welche Optionen gibt es beim Rentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung? Die gesetzliche Rentenversicherung stellt grundsätzlich zwei Optionen zur Auswahl: den frühzeitigen Ruhestand mit Abschlägen oder einen späteren Ruhestand mit Zuschlägen. Die Entscheidung für eine der beiden Varianten hängt von diversen Faktoren ab, wie etwa Ihrem Lebensalter, der Dauer Ihrer Beitragszahlungen und Ihren individuellen finanziellen Bedürfnissen. - Frühzeitiger Ruhestand mit Abschlägen
Personen, die mit 63 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen möchten und mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt haben, können dies tun, müssen jedoch mit einer Rentenkürzung von 3,6 Prozent pro Jahr rechnen. Das bedeutet, wer zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter in Rente geht, erleidet eine dauerhafte Kürzung von 7,2 Prozent. Es gibt die Option, durch zusätzliche Beitragszahlungen die Kürzungen zu kompensieren. Es sollte jedoch sorgfältig geprüft werden, ob sich diese Zahlungen finanziell auszahlen. Für eine genaue Berechnung der benötigten Zusatzeinzahlungen können Betroffene sich an die deutsche Rentenversicherung wenden.
- Späterer Ruhestand mit Zuschlägen
Personen, die das Rentenalter erreicht haben, können entscheiden, weiter zu arbeiten und ihren Rentenbeginn hinauszuzögern. Für jeden zusätzlichen Monat, den sie arbeiten, steigt ihre Rente um 0,5 Prozent, was einem Rentenzuschlag von 6 Prozent für ein weiteres Arbeitsjahr entspricht. Die Rente erhöht sich außerdem durch die während dieser Zeit geleisteten Beiträge.
Zusammenfassung In Deutschland liegt das gesetzliche Rentenalter bei 67 Jahren, wobei unter bestimmten Bedingungen auch ein früherer Ruhestand möglich ist. Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren können ab 63 Jahren in Rente gehen, allerdings mit finanziellen Einbußen. Ohne Abschläge ist dies für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren ab 63 Jahren möglich. Schwerbehinderte und bestimmte Berufsgruppen wie Bergleute oder Landwirte haben ebenfalls Sonderregelungen. Die Rentenhöhe kann durch einen früheren Ruhestand mit Abschlägen oder einen späteren Eintritt mit Zuschlägen beeinflusst werden. Synonyme:
Rentenzugangsalter
|