Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Saisonkennzeichen | Mit einem Saisonkennzeichen dürfen Fahrzeuge nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes am Straßenverkehr teilnehmen, der durch den Fahrzeughalter festgelegt wird. Saisonkennzeichen bieten sich für Fahrzeuge wie Motorräder, Wohnmobile, Cabrios oder Oldtimer an, die im Winter eher nicht gefahren werden. Durch das Saisonkennzeichen wird im Bereich der Kfz-Steuer Geld gespart, da Steuern auch nur für den Nutzungszeitraum fällig werden. Der Zulassungszeitraum von Saisonkennzeichen kann zwischen acht Wochen bis elf Monate betragen. Der Zulassungszeitraum kann bei der Beantragung einmalig festgelegt werden, damit dieser automatisch endet und im nächsten Jahr wieder beginnt. Soll dieser Zeitraum verändert werden, muss ein neues Saisonkennzeichen beantragt werden. Auch im Versicherungsbereich geht das Saisonkennzeichen mit günstigeren Tarifen einher. Es müssen auch hier nur die Monate durch Prämien ausgeglichen werden, für die Versicherungsschutz vereinbart wurde – also nur für die jeweilige Saison. Saisonkennzeichen kommen im privaten und gewerblichen Bereich zum Einsatz. Die typischen rot umrandeten Kennzeichen sind jedoch Gewerbetreibenden und Händlern vorbehalten.
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