Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Teilungsabkommen | Ein Teilungsabkommen ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, in der die Aufteilung von Vermögenswerten, Rechten oder Pflichten geregelt wird. Es kann beispielsweise bei einer Scheidung oder der Auflösung einer Geschäftspartnerschaft verwendet werden, um die Verteilung von gemeinsamem Eigentum zu regeln. Ein Teilungsabkommen kann auch als Synonym für einen Vergleich oder eine Vereinbarung über die Aufteilung von Besitz verwendet werden. Wie funktionieren Teilungsabkommen? Welche Versicherungen sind von Teilungsabkommen betroffen? Auch in der Rückversicherung, also der Absicherung von Versicherungsunternehmen gegen hohe Schadensfälle, spielen Teilungsabkommen eine wichtige Rolle. Hier werden oft sogenannte Retrozessionen vereinbart, bei denen ein Versicherer einen Teil seines Risikos an einen Rückversicherer abgibt. Durch Teilungsabkommen können Rückversicherer wiederum ihre Risiken diversifizieren und so ihre finanzielle Stabilität erhöhen. Warum sind Teilungsabkommen wichtig? Zusammenfassung |