Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Hundehalterhaftpflichtversicherung | Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung sichert Hundehalter vor Schäden ab, die der eigene Hund bei Dritten oder an fremdem Eigentum verursacht hat. Sofern Freunde, Bekannte oder Hüter einen versicherten Hund beaufsichtigen und betreuen, fallen auch sie unter den Versicherungsschutz. Für gewerbliche Hundehalter bzw. Züchter werden gesonderte Tarife angeboten. Eine private Haftpflichtversicherung ersetzt lediglich Schäden, die Kleintiere verursachen können. Von Hunden oder Pferden verursachte Schäden fallen nicht unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht. Je nach Bundesland kann sich diese Pflicht auch auf sogenannte „Listenhunde“, bestimmte Hunderassen oder Hunde ab einer gewissen Größe und Gewicht beschränken. Durch die Verpflichtung zur Hundehalter Haftpflichtversicherung schützt der Gesetzgeber Hundehalter vor einem finanziellen Ruin, der aus hohen Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen resultieren könnte. Bei der Hundehaltung kann es zu jeder Zeit zu einem unvorhersehbaren Schaden kommen, der von der Hundehalter Haftpflichtversicherung abgesichert wird. Übernommen werden Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte auf eine möglichst hohe Deckungssumme geachtet werden. Des Weiteren ist es auch möglich, unerwünschte Deckakte und die daraus resultierenden Welpen abzusichern. Eine Hundehalter Haftpflichtversicherung sichert auch gegen Mietsachschäden ab und gilt für Hunde- und Hundesportveranstaltungen im In- und Ausland. Nicht erstattet werden Schäden, die ein Hund dem Halter selbst oder seinem Eigentum zugefügt hat. Auch Vorsatz wird von Hundehalter Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen. Die Kosten einer Hundehalter Haftpflichtversicherung sind abhängig von den gewählten Leistungen, der Deckungssumme, der Hunderasse, der Selbstbeteiligung sowie mitunter auch vom Alter des Hundes. |