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Das bringt das Betriebsrentenfreibetragsgesetz ab dem 1.1.2020

Lange wurde darüber diskutiert, seit dem 1. Januar 2020 gilt es: Das "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" - kurz Betriebsrentenfreibetragsgesetz oder GKV-BRG – soll die pflichtversicherten Betriebsrentner entlasten. Von ihnen gibt es immerhin vier Millionen, die Entlastung soll jedes Jahr 1,2 Milliarden Euro betragen. Damit soll dem Gedanken Rechnung getragen werden, dass diejenigen, die für ihr Alter vorsorgen, als Rentner nicht dafür bestraft werden.

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