Lange wurde darüber diskutiert, seit dem 1. Januar 2020 gilt es: Das "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" - kurz Betriebsrentenfreibetragsgesetz oder GKV-BRG – soll die pflichtversicherten Betriebsrentner entlasten. Von ihnen gibt es immerhin vier Millionen, die Entlastung soll jedes Jahr 1,2 Milliarden Euro betragen. Damit soll dem Gedanken Rechnung getragen werden, dass diejenigen, die für ihr Alter vorsorgen, als Rentner nicht dafür bestraft werden.
Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
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