Mit der Einführung der Pflegereform 2024, bekannt unter dem Namen Pflegeunterstützungsgesetz (PUEG), stehen wir vor einer der bedeutendsten Überarbeitungen der gesetzlichen Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Diese Reform soll nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige verbessern, sondern auch den Pflegeberuf attraktiver machen und die Finanzierung der Pflege auf eine nachhaltigere Basis stellen. In diesem Blogpost werfen wir einen detaillierten Blick auf die wichtigsten Änderungen und Zahlen, die mit dem PUEG eingeführt wurden.
Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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