Der Begriff des Rücktritts definiert eine einseitige Befugnis, einen bereits bestehenden Vertrag zu beenden. Durch die Erklärung des Rücktritts erlöschen bestehende, aber noch nicht erfüllte Verpflichtungen bzw. Ansprüche. Bereits erbrachte Leistungen werden rückabgewickelt. Beim Rücktritt vom Versicherungsvertrag gelten Sonderregelungen.
Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
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