Eine Baugewährleistungsversicherung ist eine Versicherung, die während der Gewährleistungsfrist eines Bauprojekts greift und den Bauherrn vor möglichen Mängeln und Schäden schützt. Sie ist eine freiwillige Versicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Bauunternehmens abgeschlossen werden kann.
Welche Leistungen umfasst die Baugewährleistungsversicherung?
Die Baugewährleistungsversicherung deckt in der Regel alle Mängel und Schäden ab, die innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist auftreten. Dazu gehören unter anderem Baumängel, Materialfehler, Planungsfehler und auch Schäden durch Naturereignisse wie Sturm oder Hochwasser. Auch Folgeschäden, die durch die Mängel entstehen, können in der Versicherung mit eingeschlossen werden.
Wer kann eine Baugewährleistungsversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann eine Baugewährleistungsversicherung von jedem abgeschlossen werden, der ein Bauprojekt plant oder bereits in der Bauphase ist. Das können private Bauherren, Unternehmen oder auch öffentliche Auftraggeber sein. Auch Bauträger und Bauunternehmen können die Versicherung für ihre Kunden abschließen.
Wie lange gilt die Versicherung?
Die Baugewährleistungsversicherung gilt in der Regel für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, die je nach Art des Bauwerks und Vertragsgestaltung zwischen zwei und fünf Jahren beträgt. In Ausnahmefällen kann die Versicherung auch für eine längere Frist abgeschlossen werden.
Welche Vorteile bietet eine Baugewährleistungsversicherung?
Eine Baugewährleistungsversicherung bietet dem Bauherrn vor allem finanzielle Sicherheit. Im Falle von Mängeln oder Schäden muss er nicht selbst für die Kosten aufkommen, sondern kann diese von der Versicherung erstattet bekommen. Zudem kann die Versicherung auch bei Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Bauunternehmen als Schlichtungsinstanz fungieren und somit zu einer schnelleren Lösung beitragen.
Welche Kosten entstehen bei einer Baugewährleistungsversicherung?
Die Kosten für eine Baugewährleistungsversicherung sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Höhe der Versicherungssumme, der Dauer der Versicherung und dem Umfang der Leistungen. In der Regel liegen die Kosten zwischen 0,3% und 0,5% der Bausumme. Eine genaue Kalkulation kann jedoch nur individuell erfolgen.
Welche Risiken sind von der Versicherung ausgeschlossen?
Nicht alle Mängel und Schäden sind automatisch von der Baugewährleistungsversicherung abgedeckt. So sind beispielsweise Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Instandhaltung zurückzuführen sind, in der Regel nicht versichert. Auch Schäden, die bereits vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren, sind nicht abgedeckt.
Wie läuft der Schadensfall ab?
Im Falle eines Schadens muss dieser zunächst dem Versicherer gemeldet werden. Dieser prüft dann, ob der Schaden von der Versicherung abgedeckt ist und leistet gegebenenfalls eine Entschädigung. Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen Bauherrn und Versicherung kommen, kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Schaden begutachtet und eine Entscheidung trifft.
Gibt es Alternativen zur Baugewährleistungsversicherung?
Eine Alternative zur Baugewährleistungsversicherung ist die Bürgschaft. Hierbei übernimmt eine Bank oder Versicherung die Gewährleistungspflicht des Bauunternehmens und stellt dem Bauherrn eine Bürgschaftsurkunde aus. Auch eine Selbstbeteiligung bei Schäden kann als Alternative in Betracht gezogen werden.
Zusammenfassung
Die Baugewährleistungsversicherung bietet Schutz vor Mängeln und Schäden während der Gewährleistungsfrist eines Bauvorhabens und ist optional zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung abschließbar. Sie deckt Schäden wie Baumängel oder Naturereignisse ab, inklusive Folgeschäden. Bauherren, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber können sie abschließen. Die Versicherungsdauer entspricht der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von meist 2-5 Jahren, bietet finanzielle Absicherung und kann als Schlichtungsstelle dienen. Die Kosten variieren und bestimmte Schäden, wie durch unsachgemäße Nutzung, sind ausgeschlossen. Alternativen umfassen Bürgschaften und Selbstbeteiligungen.