Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Degressiver Todesfallschutz | Eine Degression bezeichnet eine Verringerung von Kosten, Beiträgen, Erlösen oder Preisen bei gleichzeitiger Steigerung der jeweiligen Bezugsgröße. Bei einem degressiven Todesfallschutz ist in der Regel eine nicht-kapitalbildende Lebensversicherung gemeint. Risikolebensversicherungen werden häufig als degressiver Todesfallschutz abgeschlossen, da im Gegensatz zu den kapitalbildenden Verträgen lediglich der Todesfall abgesichert werden soll. Zu Beginn des Versicherungsverhältnisses wird der Todesfallschutz bei einer Lebensversicherung hoch kalkuliert und sinkt während der Vertragslaufzeit immer weiter ab. Ein Vorteil des degressiven Todesfallschutzes bietet sich in Bezug auf Baufinanzierungen und Annuitätendarlehen. Der Todesfallschutz sinkt dabei entsprechend der geleisteten Tilgung, wodurch sich gleichzeitig die Prämienhöhe reduziert. Eine degressiv fallende Risikolebensversicherung wird zur Absicherung von Hypotheken, Grundschulden und Krediten mit laufender Tilgung genutzt, weil sich die vereinbarte Todesfallsumme annuitätisch (parallel) zur Restschuldversicherungssumme oder Restdarlehenssumme anpassen lässt. Durch den degressiven Todesfallschutz werden also nicht mehr Prämien bezahlt als aktuell für die Absicherung des Darlehens nötig ist. Je nach Versicherungstarif und Versicherungsgesellschaft ist es möglich, Risikolebensversicherungen mit degressiv, progressiv oder linear fallenden Versicherungssummen abzuschließen. Die degressiv konzipierten Versicherungen empfehlen sich beispielsweise für Hauseigentümer, die ihre Familienangehörigen im Falle ihres Todes vor der Zwangsversteigerung des Eigenheimes schützen wollen. |