Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Diensthaftpflichtversicherung

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die für den öffentlichen Dienst und Beamte entwickelt wurde. Sie dient dazu, den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen, die im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit entstehen können. Im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung, die für freiberuflich Tätige wie Ärzte oder Rechtsanwälte gedacht ist, richtet sich die Diensthaftpflichtversicherung an Bedienstete des öffentlichen Dienstes, wie zum Beispiel Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsangestellte.

Unterschiede zur Berufshaftpflichtversicherung
Im Gegensatz zur Diensthaftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich Tätige wie Ärzte, Anwälte oder Architekten gedacht. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit entstehen.

  1. Im Gegensatz zur Diensthaftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und muss von bestimmten Berufsgruppen abgeschlossen werden.
  2. Ein weiterer Unterschied besteht in der Art der Schäden, die von der Versicherung abgedeckt werden. Während die Diensthaftpflichtversicherung Schäden im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis abdeckt, umfasst die Berufshaftpflichtversicherung Schäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen. So ist beispielsweise ein Arzt über seine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert, wenn er einen Behandlungsfehler begeht. Ein Lehrer hingegen ist über seine Diensthaftpflichtversicherung geschützt, wenn er im Unterricht versehentlich einen Schüler verletzt.

Beispiele für Schadensfälle in Bezug auf die Diensthaftpflichtversicherung
Ein häufiges Beispiel für einen Schadensfall in Bezug auf die Diensthaftpflichtversicherung ist der Fall eines Lehrers, der im Sportunterricht einen Schüler verletzt. Wenn der Schüler aufgrund des Unfalls einen Schaden erleidet und die Eltern des Schülers Schadensersatzansprüche geltend machen, greift die Diensthaftpflichtversicherung des Lehrers und übernimmt die Kosten für den Schadensersatz.
Ein weiteres Beispiel ist der Fall eines Polizisten, der bei einer Festnahme versehentlich einen Passanten verletzt. Auch hier greift die Diensthaftpflichtversicherung des Polizisten und übernimmt die Kosten für den Schadensersatz.

Zusammenfassung
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Angehörige des öffentlichen Dienstes wie Lehrer oder Polizisten vor Schadensersatzansprüchen, die im Dienst entstehen. Sie ist von der Berufshaftpflichtversicherung zu unterscheiden, die für Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte verpflichtend ist und beruflich verursachte Schäden abdeckt. Die Diensthaftpflicht übernimmt Kosten für Schäden im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, wie zum Beispiel bei einem Schulunfall im Sportunterricht oder einer versehentlichen Verletzung durch einen Polizisten während einer Festnahme.