Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Form der Krankenversicherung, die für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland obligatorisch ist. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind und unter staatlicher Aufsicht stehen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und hat das Ziel, die Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Wer ist versichert?
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind in erster Linie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pflichtversichert. Auch Auszubildende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie geringfügig Beschäftigte können sich in der GKV versichern. Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, sofern sie nicht anderweitig versicherungspflichtig sind. Auch Familienangehörige von Versicherten können unter bestimmten Voraussetzungen über die Familienversicherung mitversichert werden.

Wie funktioniert die Finanzierung?
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch Beiträge, die von den Versicherten und ihren Arbeitgebern gezahlt werden. Der Beitragssatz beträgt derzeit 14,6% des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte übernehmen. Für geringfügig Beschäftigte und Selbstständige gelten abweichende Regelungen. Zudem gibt es Zusatzbeiträge, die von den Versicherten alleine getragen werden müssen. Die Höhe des Zusatzbeitrags kann von den Krankenkassen individuell festgelegt werden und beträgt derzeit im Durchschnitt 1,1%.

  1. Wie werden die Beiträge berechnet?
    Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Grundlage des Einkommens berechnet. Dabei gilt eine Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich angepasst wird.  Das bedeutet, dass das Einkommen, das über dieser Grenze liegt, nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird.

  2. Gibt es einen Mindestbeitrag?
    Ja, es gibt einen Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser beträgt derzeit 176,39 Euro pro Monat und gilt für alle Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, wie zum Beispiel Studenten oder Arbeitslose.

  3. Gibt es zusätzliche Kosten?
    Ja, es gibt zusätzliche Kosten, die nicht von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Heil- und Hilfsmittel. Auch für bestimmte Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, wie zum Beispiel Schönheitsoperationen, müssen selbst getragen werden.

  4. Gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu senken?
    Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu senken. Eine Möglichkeit ist der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse. Hierbei sollte jedoch nicht nur auf den Beitragssatz geachtet werden, sondern auch auf die Leistungen und den Service der Krankenkasse. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Zahnersatz oder alternative Heilmethoden, abdecken kann.

  5. Welche Auswirkungen hat das Einkommen auf die Beiträge?
    Das Einkommen hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Je höher das Einkommen, desto höher sind auch die Beiträge. Allerdings gibt es auch hier eine Obergrenze, die Beitragsbemessungsgrenze, bei der das Einkommen nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird.

  6. Gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen?
    Ja, es gibt Unterschiede zwischen den verschiedenen Krankenkassen. Diese können sich zum Beispiel in den Zusatzleistungen, dem Service oder den Beitragssätzen unterscheiden. Daher ist es ratsam, sich vor einem Wechsel gründlich über die verschiedenen Krankenkassen zu informieren.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet ihren Versicherten ein breites Spektrum an Leistungen, die im Sozialgesetzbuch V festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem:

  1. Ärztliche Behandlung
    Die GKV übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, sowohl bei niedergelassenen Ärzten als auch in Krankenhäusern. Auch Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden von der GKV übernommen.

  2. Medikamente und Hilfsmittel
    Die Kosten für verschriebene Medikamente und medizinische Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle oder Hörgeräte, werden von der GKV übernommen.

  3. Krankenhausbehandlung
    Die GKV übernimmt die Kosten für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus, einschließlich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

  4. Rehabilitation
    Versicherte haben Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, wie zum Beispiel Physiotherapie oder Ergotherapie, um ihre Gesundheit wiederherzustellen oder zu verbessern.

  5. Schwangerschaft und Geburt
    Die GKV übernimmt die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft sowie für die Geburt und die Nachsorge.

  6. Zahnbehandlungen
    Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, wie zum Beispiel Füllungen oder Prothesen, werden von der GKV übernommen.

  7. Krankengeld
    Wenn Versicherte aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, erhalten sie von der GKV Krankengeld als Ersatz für ihr Einkommen.

  8. Haushaltshilfe
    Bei Krankheit oder Mutterschaft haben Versicherte Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die ihnen bei der Bewältigung des Haushalts und der Betreuung von Kindern hilft.

  9. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
    Die GKV übernimmt die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, wie zum Beispiel Krebsvorsorge oder Hautkrebs-Screenings, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

  10. Gesundheitsförderung
    Die GKV unterstützt Versicherte bei der Förderung ihrer Gesundheit, zum Beispiel durch Kurse zur Stressbewältigung oder Raucherentwöhnung.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet ihren Versicherten einige Vorteile im Vergleich zu anderen Versicherungsformen. Dazu gehört zum einen die Solidaritätsgemeinschaft, in der alle Versicherten gemeinsam für die Kosten der Gesundheitsversorgung aufkommen. Dadurch werden Risiken wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit solidarisch abgefedert. Zudem sind die Beiträge einkommensabhängig, sodass Menschen mit niedrigerem Einkommen weniger zahlen müssen. Auch die Versicherungsleistungen sind in der Regel umfassender als bei privaten Krankenversicherungen.

Kritik an der gesetzlichen Krankenversicherung
Trotz der Vorteile gibt es auch Kritikpunkte an der gesetzlichen Krankenversicherung. So wird bemängelt, dass die Beiträge aufgrund des Solidaritätsprinzips für Gutverdiener zu hoch ausfallen und somit eine ungleiche Belastung entsteht. Zudem gibt es immer wieder Diskussionen über die Finanzierung der GKV, da die Kosten für die Gesundheitsversorgung stetig steigen. Auch die begrenzten Leistungen im Bereich der Zahnmedizin werden kritisiert.

Zusammenfassung
In Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die meisten Arbeitnehmer verpflichtend und Teil des Sozialversicherungssystems. Sie deckt ein breites Spektrum an Leistungen ab und wird durch Beiträge finanziert, die zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, mit einem Grundbeitrag von 14,6% des Bruttoeinkommens und einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1%. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden nicht berücksichtigt, und es gibt einen Mindestbeitrag für Geringverdiener. Die Krankenversicherungskassen stehen unter staatlicher Aufsicht und bieten je nach Kasse unterschiedliche Zusatzleistungen.
Siehe auch: Das deutsche gesetzliche Gesundheitssystem

Synonyme: GKV