Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Familienversicherung

Die Familienversicherung ist eine Form der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, die es ermöglicht, dass Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines Versicherten ohne eigene Beitragszahlung mitversichert werden können. Ziel ist es, den Familienangehörigen einen umfassenden Versicherungsschutz zu bieten, ohne dass für diese zusätzliche Beiträge anfallen.

Die Vorteile der Familienversicherung
Ein wesentlicher Vorteil der Familienversicherung liegt darin, dass sie es Familien ermöglicht, finanzielle Entlastung zu erfahren, da nicht für jedes Familienmitglied eigene Beiträge gezahlt werden müssen. Dies führt dazu, dass der Versicherungsschutz für die ganze Familie erschwinglicher wird. Zudem bietet die Familienversicherung die gleichen Leistungen wie die individuelle gesetzliche Krankenversicherung, sodass die mitversicherten Familienmitglieder einen umfassenden Schutz genießen.

Unter welchen Bedingungen funktioniert die Familienversicherung?
Die Familienversicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zunächst muss das Hauptmitglied gesetzlich krankenversichert sein. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen für die Mitversicherung:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
    Sie können über die Familienversicherung mitversichert werden, sofern sie kein eigenes Einkommen haben oder ihr regelmäßiges Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
  • Kinder
    Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert werden. Unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise Schulbesuch, Studium oder Berufsausbildung, verlängert sich dieser Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr. Kinder mit Behinderungen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, können unter Umständen auch über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert bleiben.
  • Einkommensgrenzen
    Die Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern ist nur möglich, wenn deren regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst und sollte bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden.

Was ist zu beachten?

Bei der Inanspruchnahme der Familienversicherung sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Anmeldung
    Die Familienangehörigen müssen bei der Krankenkasse angemeldet werden. Dazu sind entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder) vorzulegen.
  • Einkommensverhältnisse
    Die Einkommensverhältnisse der mitversicherten Familienangehörigen müssen regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllt sind.
  • Änderungen melden
    Änderungen in den Lebensumständen, wie beispielsweise eine Scheidung oder die Aufnahme einer Beschäftigung durch ein mitversichertes Familienmitglied, müssen unverzüglich der Krankenkasse gemeldet werden.