Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Gewässerschadenhaftpflicht | Gegen Gewässerschäden kann eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die auch als Öltankversicherung bekannt ist. Die Öltankversicherung sichert unverschuldete oder fahrlässige Schäden durch Ölheizungsanlagen ab. Schon durch das Auslaufen von verhältnismäßig wenig Öl können umfangreiche Gewässerschäden entstehen. Durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung werden der Inhaber der Heizungsanlage sowie alle mit der Wartung der Anlage beauftragten Personen abgesichert. Die Versicherung übernimmt im Falle eines Gewässerschadens die Kosten für die Schadensbegrenzung, die Reparatur der Heizungsanlage und die ärztliche Versorgung bei Personenschäden. Auch bei einem Versickern von Heizöl ins Erdreich kommt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für die Schäden auf. Öltankversicherungen erstatten Gutachterkosten, Kosten für die Entsorgung verseuchter Erde, Heizungsreparaturen, Schäden am Eigentum, teilweise sogar die Neubefüllung des Öltanks und Schmerzensgeld bei Personenschäden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die regelmäßigen Wartungs- und Reinigungsintervalle der Heizungsanlage nachweislich eingehalten worden sind. Ein Gewässerschaden entsteht häufig durch einen Rohrbruch oder einen durchgerosteten Behälter. Aber auch dann, wenn beim Nachfüllen der Heizungsanlage ein Fehler geschieht, könnte Öl austreten und im Boden versickern. Gewässerschäden haben besonders häufig Tankbeschädigungen, Versagen der Schutzsysteme oder Fehler in der Bedienung zur Ursache. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich insbesondere für Menschen, die nahe an einem See, Fluss oder in einem Hochwasser-Gebiet wohnen. Dort deckt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung das erhöhte Risiko ab, das die Privathaftpflichtversicherung unter Umständen ausschließt. Privathaftpflichtversicherungen umfassen Gewässerschäden in der Regel nur bei kleinen Öltanks. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz werden Eigentümer von Öltanks für Gewässerschäden haftbar gemacht. Dies gilt auch dann, wenn der Öltank regelmäßig überprüft wurde und der Schaden unverschuldet eingetreten ist. Bei vermieteten Objekten mit Öltank haftet nach dem Gesetz ebenfalls der Eigentümer im Rahmen der Gefährdungshaftung. |