Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Grüne Karte | Bei dem umgangssprachlich wegen seiner ursprünglichen Färbung „Grünen Karte“ genannten Dokument handelt es sich um die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Die Grüne Karte ist Bestandteil des europäischen und teilweise internationalen Systems, mit dem das Fahren mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes in verschiedenen Ländern ermöglicht wird, ohne eine zusätzliche Versicherungsdeckung nachkaufen zu müssen. In der EU sind die Haftungsregeln im Straßenverkehr und die Versicherungsbedingungen nicht einheitlich geregelt, was beispielsweise Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft. Bis zum Jahr 1965 mussten Fahrer deshalb beim Passieren einer Grenze einen für das Ausland geltenden Versicherungsnachweis mitführen. Dieser Nachweis wurde in den Staaten, die dem Grüne-Karte-Abkommen beigetreten sind, durch eine einheitliche Grüne Karte abgelöst. Da die Grüne Karte wegen des Kennzeichenabkommens in Teilen überflüssig geworden ist, führt sie heute nicht jeder Fahrzeughalter mehr mit. Einige Versicherungsgesellschaften händigen die Grüne Karte sogar nur noch auf Anfrage aus. In Leih- und Mietwagen wird jedoch immer eine Grüne Karte hinterlegt. Das Mitführen der Grünen Karte kann im Falle eines Verkehrsunfalls sehr hilfreich sein. Die Versicherungskarte ist als Versicherungsnachweis im Ausland anerkannt und bescheinigt einen entsprechenden Versicherungsschutz. Des Weiteren sind auf der Grünen Karte die Adressen der ausländischen Regulierungsbüros notiert, an die Geschädigte verwiesen werden können. Grüne Karten werden von Versicherungsgesellschaften angeboten, die auch Kfz-Haftpflichtversicherungen im Repertoire haben. |