Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Heilfürsorge

Heilfürsorge ist ein Begriff aus dem öffentlichen Dienst und bezeichnet die Versorgung von Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten im Krankheitsfall. Sie ist eine besondere Form der Krankenversicherung und stellt sicher, dass diese Personengruppen im Falle von Krankheit angemessen versorgt werden.

Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge?
Anspruch auf Heilfürsorge haben Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Dies betrifft unter anderem Bundesbeamtinnen und -beamte, Landesbeamtinnen und -beamte, kommunale Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Auch Richterinnen und Richter sowie Berufsfeuerwehrleute können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Welche Leistungen umfasst die Heilfürsorge?
Die Heilfürsorge umfasst in der Regel alle medizinisch notwendigen Leistungen, die im Krankheitsfall erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittel, Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen und Rehabilitationsmaßnahmen. Auch zahnärztliche Behandlungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Heilfürsorge abgedeckt sein.

Wie wird die Heilfürsorge finanziert?
Die Finanzierung der Heilfürsorge erfolgt durch den Dienstherrn, also den Staat oder die jeweilige Dienststelle. Die Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten zahlen keine Beiträge zur Heilfürsorge, sondern erhalten die Leistungen im Krankheitsfall direkt von ihrem Dienstherrn. Dieser übernimmt auch die Kosten für eventuell notwendige medizinische Behandlungen im Ausland.

Welche Vorteile bietet die Heilfürsorge?
Ein großer Vorteil der Heilfürsorge ist, dass Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten im Krankheitsfall umfassend versorgt werden, ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen. Auch müssen sie sich keine Gedanken über die Wahl der Krankenversicherung oder Zusatzversicherungen machen, da diese Leistungen bereits durch die Heilfürsorge abgedeckt sind. Zudem gibt es keine Begrenzung der Leistungen, wie es bei vielen gesetzlichen Krankenversicherungen der Fall ist.

Gibt es auch Nachteile bei der Heilfürsorge?
Ein Nachteil der Heilfürsorge ist, dass sie ausschließlich für Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten gilt. Andere Beschäftigte, wie zum Beispiel Angestellte im öffentlichen Dienst, müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern und Beiträge zahlen. Zudem kann es in Einzelfällen vorkommen, dass bestimmte Leistungen nicht von der Heilfürsorge abgedeckt sind und die Betroffenen diese selbst tragen müssen.

Im Ruhestand entfällt die freie Heilfürsorge, daher ist eine neue Absicherung notwendig.
Eine Anwartschafts- und Pflegepflichtversicherung bietet Beamten im Ruhestand eine wichtige Absicherung und schließt die Lücke, die durch das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst entsteht. Sie ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Versicherungsleistungen und bietet somit eine maßgeschneiderte Absicherung. Zudem sind die Beiträge im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung oft günstiger und die Versicherung kann bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden.

  1. Anwartschaftsversicherung
    Die Anwartschaftsversicherung ist eine Versicherung, die Beamte abschließen können, um sich im Ruhestand gegen die Kosten der Gesundheitsversorgung abzusichern. Sie dient als Ergänzung zur freien Heilfürsorge und übernimmt die Kosten, die nicht mehr vom Dienstherrn getragen werden. Die Anwartschaftsversicherung kann bei verschiedenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden und bietet somit eine individuelle Absicherung.

  2. Pflegepflichtversicherung
    Die Pflegepflichtversicherung ist eine weitere wichtige Absicherung für Beamte im Ruhestand. Sie übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen, die im Alter oder bei Krankheit benötigt werden. Auch hier gilt, dass die freie Heilfürsorge im Ruhestand entfällt und somit eine zusätzliche Versicherung notwendig ist. Die Pflegepflichtversicherung kann ebenfalls bei verschiedenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden.

Zusammenfassung
Heilfürsorge ist die medizinische Versorgung im Krankheitsfall für Beamt*innen und Soldat*innen ohne eigene Beitragszahlung, finanziert durch den Dienstherrn. Sie umfasst medizinisch notwendige Leistungen wie Behandlungen und Arzneimittel. Im Ruhestand entfällt diese Versorgung, daher ist eine Anwartschafts- und Pflegepflichtversicherung sinnvoll, die günstiger als gesetzliche Krankenversicherungen sein kann und individuell gestaltbare Leistungen bietet.