Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Insolvenzanfechtungsversicherung | Eine Insolvenzanfechtungsversicherung schützt vor Rückforderungen im Rahmen einer Insolvenzanfechtung. Das Risiko einer Insolvenzanfechtung ist trotz der Reform des Insolvenzanfechtungsrechts für Unternehmen groß. Insolvenzverwalter können Zahlungen zurückverlangen, die von einem in der Insolvenz befindlichen Unternehmen geleistet wurden. Insolvenzverwaltern ist es auch möglich, Zahlungen zurückzufordern, die vor einem längeren Zeitraum - in Teilen sogar mehr als vier Jahre - getätigt wurden, um sie der Insolvenzmasse zuzuführen. Geregelt wird dies in §§ 129 ff. Insolvenzordnung, wonach ein Insolvenzverwalter Handlungen anfechten darf, die zu einer Benachteiligung der Gläubiger geführt haben. Nach dieser Regelung können Zahlungen zurückgefordert werden, die ein insolventes Unternehmen schon weit vor der Insolvenz getätigt hat. Unternehmen können schlecht einkalkulieren, ob und wann sie wegen einer Insolvenzanfechtung in Anspruch genommen werden könnten. Generell können nur Ansprüche gestellt werden, wenn die finanzielle Notlage des später insolventen Unternehmens bekannt war. Anfechtungsrisiko, Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigung lassen sich daher kaum einschätzen. Durch eine Insolvenzanfechtungsversicherung lassen sich derartige Ansprüche absichern. Die Insolvenzanfechtungsversicherung prüft die Berechtigung der Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet eine Entschädigung für den rückwirkenden Forderungsausfall. |