Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Verkehrsrechtsschutzversicherung

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine spezielle Versicherung, die im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr greift. Sie bietet Schutz und finanzielle Unterstützung für Versicherungsnehmer, die in einen Rechtsstreit im Bereich des Verkehrsrechts verwickelt sind.

Welche Leistungen umfasst eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt in der Regel eine Vielzahl von Leistungen ab, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit im Straßenverkehr entstehen können. Dazu gehören unter anderem:

  1. Kosten für Anwalt und Gericht
    Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Anwalt, der den Versicherungsnehmer in dem Rechtsstreit vertritt. Auch die Gerichtskosten werden in der Regel von der Versicherung getragen.

  2. Schadensersatz
    Wenn der Versicherungsnehmer durch den Rechtsstreit einen finanziellen Schaden erleidet, beispielsweise durch entgangene Einnahmen oder Reparaturkosten, kann die Verkehrsrechtsschutzversicherung diesen Schaden ausgleichen.

  3. Strafkaution
    Sollte der Versicherungsnehmer aufgrund des Rechtsstreits in Untersuchungshaft genommen werden, übernimmt die Versicherung die Kosten für eine eventuell erforderliche Strafkaution.

  4. Mediationsverfahren
    In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Rechtsstreit außergerichtlich durch ein Mediationsverfahren beizulegen. Auch hierfür kann die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.

Welche Bereiche des Verkehrsrechts sind durch die Versicherung abgedeckt?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt in der Regel alle Bereiche des Verkehrsrechts ab. Dazu gehören unter anderem:

  1. Verkehrsunfälle
    Wenn es zu einem Unfall im Straßenverkehr kommt und es zu Streitigkeiten über die Schuldfrage oder die Höhe des Schadens kommt, greift die Versicherung.

  2. Verkehrsordnungswidrigkeiten
    Auch bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, beispielsweise durch Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen, kann die Verkehrsrechtsschutzversicherung einspringen.

  3. Verkehrsstrafrecht
    Bei Vergehen im Straßenverkehr, die als Straftat eingestuft werden, wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht, bietet die Versicherung Schutz.

  4. Führerscheinrecht
    Wenn der Entzug oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, kann die Verkehrsrechtsschutzversicherung helfen, die Rechte des Versicherungsnehmers zu wahren.

  5. Kauf und Reparatur von Fahrzeugen
    Auch im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Reparatur eines Fahrzeugs kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, die von der Versicherung abgedeckt werden.

In welchen Fällen greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht?
Es gibt einige Fälle, in denen die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht greift. Dazu gehören unter anderem:

  1. Vorsätzliche Straftaten
    Wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich eine Straftat im Straßenverkehr begeht, ist dies nicht durch die Versicherung abgedeckt.

  2. Schäden durch Alkohol oder Drogen
    Wenn der Versicherungsnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall verursacht, greift die Versicherung nicht.

  3. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
    Auch bei grob fahrlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers, beispielsweise durch Missachtung von Verkehrsregeln, kann die Versicherung die Kosten nicht übernehmen.

  4. Streitigkeiten mit der Versicherung
    Wenn es zu Streitigkeiten mit der eigenen Versicherungsgesellschaft kommt, beispielsweise über die Höhe der Versicherungsleistungen, ist dies nicht durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Die Kosten einer Verkehrsrechtsschutzversicherung können je nach Versicherungsgesellschaft und individuellen Faktoren variieren. Zu den Faktoren, die die Kosten beeinflussen können, gehören unter anderem:

  • Je umfangreicher der Versicherungsschutz ist, desto höher sind in der Regel auch die Kosten.
  • Verkehrsrechtsschutzversicherungen variieren in Typ und Kosten, etwa zwischen Einzel- und Familienpolicen.
  • Die Selbstbeteiligung bestimmt den Eigenanteil im Schadensfall und beeinflusst die Höhe der Verkehrsrechtsschutzversicherungskosten.
  • Die Deckungssumme legt den Höchstbetrag fest, für den eine Verkehrsrechtsschutzversicherung aufkommt und wirkt sich auf deren Preis aus.
  • Versicherungen berechnen ihre Beiträge basierend auf persönlichen Risikofaktoren wie Alter, Beruf und Wohnort.
  • Vorherige Schadensmeldungen können die Kosten für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung beeinflussen.
  • Längere Vertragslaufzeiten führen in der Regel zu niedrigeren Beiträgen.
  • Eine kürzere Wartezeit vor Versicherungsbeginn führt in der Regel zu höheren Kosten.

Zusammenfassung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr. Sie deckt Anwalts- und Gerichtskosten, Schadensersatzansprüche, Strafkautionen und Mediationsverfahren ab und ist bei Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten im Verkehr und Problemen mit Führerschein oder Fahrzeugkauf anwendbar. Sie greift jedoch nicht bei vorsätzlichen Straftaten, Alkohol- oder Drogendelikten und grober Fahrlässigkeit. Die Kosten variieren je nach Deckungsumfang, Selbstbeteiligung, persönlichen Risikofaktoren und Vertragsdauer.

Synonyme: Verkehrsrechtsschutz