Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Krankenversicherung an den Versicherten gezahlt wird, wenn dieser aufgrund einer Krankheit oder Verletzung im Krankenhaus behandelt wird. Dabei handelt es sich um eine Art Krankenhaustagegeldversicherung, die dem Versicherten für jeden Tag seines Aufenthalts im Krankenhaus eine bestimmte Summe auszahlt. Der Zweck dieser Leistung ist es, den Versicherten finanziell zu unterstützen und ihm eine gewisse finanzielle Sicherheit zu bieten, während er im Krankenhaus ist und möglicherweise nicht arbeiten kann.

Höhe und Dauer der Leistung
Die Höhe des Krankenhaustagegeldes variiert je nach Versicherung und Tarif. In der Regel bewegt sich die Summe zwischen 20 und 100 Euro pro Tag. Die Dauer der Leistung ist ebenfalls abhängig von der Versicherung und kann zwischen 14 und 30 Tagen liegen. Es gibt jedoch auch Tarife, die eine längere Dauer von bis zu 365 Tagen anbieten. In der Regel wird das Krankenhaustagegeld für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts gezahlt, unabhängig davon, ob es sich um einen Werktag oder ein Wochenende handelt.

Voraussetzungen für den Erhalt des Krankenhaustagegeldes
Um das Krankenhaustagegeld zu erhalten, muss der Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt in erster Linie, dass ein Krankenhausaufenthalt ärztlich verordnet wurde und mindestens eine Übernachtung im Krankenhaus notwendig ist. Zudem muss der Versicherte die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben und die vereinbarte Wartezeit abgelaufen sein. In der Regel beträgt diese Wartezeit drei Monate, kann aber je nach Versicherung variieren.

Vorteile des Krankenhaustagegeldes
Das Krankenhaustagegeld bietet dem Versicherten mehrere Vorteile. Zum einen dient es als finanzielle Absicherung, da es die Einkommenseinbußen während des Krankenhausaufenthalts ausgleicht. Zum anderen kann es auch als zusätzliche Unterstützung für die Kosten des Krankenhausaufenthalts verwendet werden, beispielsweise für die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder für die Kosten von Begleitpersonen. Zudem ist das Krankenhaustagegeld unabhängig von anderen Leistungen der Krankenversicherung, wie beispielsweise dem Krankengeld, und kann somit zusätzlich zu diesen Leistungen in Anspruch genommen werden.

Zusammenfassung
Das Krankenhaustagegeld ist eine Zusatzleistung der Krankenversicherung, die dem Versicherten für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts täglich einen Geldbetrag gewährt. Die Höhe liegt meist zwischen 20 und 100 Euro pro Tag und wird für einen Zeitraum von 14 bis 365 Tagen gezahlt. Voraussetzung ist ein medizinisch notwendiger, mindestens eintägiger Krankenhausaufenthalt und eine abgelaufene Wartezeit von meist drei Monaten. Das Tagegeld soll Einkommensverluste ausgleichen und kann für zusätzliche Kosten, wie Einzelzimmer oder Begleitpersonen, verwendet werden. Es ist unabhängig von anderen Leistungen wie dem Krankengeld.