Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Maschinengarantieversicherung | Bei der Maschinengarantieversicherung handelt es sich um eine Versicherung aus dem Bereich der technischen Versicherungen, die den Herstellern und Verkäufern von Maschinen aller Art zugutekommen soll. Durch die Maschinengarantieversicherung sollen die Kosten aus der gesetzlichen oder anderweitigen Gewährleistung übernommen werden, um vor den Folgen von Produktionsfehlern zu schützen. Verkauft ein Unternehmen technische Maschinen, so muss es auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht übernehmen; also die Garantie. Für den Garantiezeitraum müssen Verkäufer oder Hersteller der Maschine potenzielle Schäden ersetzen oder kostenlos reparieren. Durch die gesetzliche Gewährleistung sollen Käufer und Verbraucher vor mangelhaften technischen Produkten geschützt werden. Im Fall einer Garantieleistung muss ein Verkäufer für ein bereits verkauftes Produkt erneut Kosten investieren, was zu einem Verlustgeschäft führen kann. Durch die Maschinengarantieversicherung schützen sich Hersteller und Verkäufer von technischen Maschinen vor Garantiekosten. Die Gewährleistungsforderungen des Kunden bzw. Verbrauchers werden an die Versicherung weitergeleitet, um laufende Gewinne und Vermögenswerte zu schützen. Übernommen werden von der Maschinengarantieversicherung je nach Tarif die Kosten aus Konstruktions- und Ausführungsfehlern an den produzierten und verkauften Maschinen. Häufig werden die Leistungen auf Schäden durch Konstruktions-, Guss-, Material-, Montage- oder Berechnungsfehler beschränkt, sofern sie nach den Gewährleistungsprinzipien vom Versicherungsnehmer zu vertreten sind. Die Maschinengarantieversicherung springt also immer dann ein, wenn ein echter Garantiefall vorliegt. Die Versicherungsgesellschaft prüft vorab, ob wirklich ein Garantiefall vorliegt und ob die jeweilige Forderung berechtigt ist. Anderenfalls wird die Forderung abgewehrt, was mitunter eine Rechtsschutzversicherung ersetzen kann. Die Maschinengarantieversicherung gehört zu den gewerblichen Versicherungen und kann steuerlich abgesetzt werden. Sie bietet als Sicherheit für Garantiefälle zahlreiche Vorteile für Versicherungsnehmer im Bereich der Preiskalkulation. Werden anteilig die Kosten für die Maschinengarantieversicherung in den Kaufpreis der Maschine eingerechnet, entfallen die Rücklagen für potenzielle Gewährleistungsfälle. Dieser Preisvorteil kann an den Kunden weitergegeben werden und hilft, wettbewerbsfähig zu bleiben.
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