Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Medienverlust | Als Medienverlust wird ein Schaden bezeichnet, der durch das Entweichen oder den Verlust von Gasen und Flüssigkeiten aus Rohrleitungen und Behältern entstanden ist. Sind diese Gas- oder Flüssigkeitsverluste dadurch entstanden, dass die Behälter oder Rohrleitungen mangelhaft hergestellt oder verlegt worden sind, dann haftet der entsprechende Betrieb für den Medienverlust. Medienverluste werden in vielen Betriebshaftpflichtversicherungen im Bauhandwerk mitversichert, da dort häufig derartige Schäden vorkommen. Bei Haftpflichtversicherungen für das Baugewerbe sind Haftpflichtansprüche wegen des Austritts bzw. Verlusts von Gasen oder Flüssigkeiten aus der Herstellung, Lieferung, Installation, Wartung und Instandhaltung von Behältern, Anlagen und sonstigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten an oder mit diesen Anlagen bzw. Anlagenteilen durch die Versicherungsnehmer abgesichert. Sind Medienverluste mitversichert, werden die Kosten für eine Wiederbeschaffung der ausgetretenen Gase oder Flüssigkeiten übernommen. Im privaten Bereich bieten einige Hausratversicherungen eine Absicherung gegen Medienverlust an. |