Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Einbruchdiebstahl | Einbruchdiebstahl ist ein strafrechtlicher Begriff, der sich aus den beiden Komponenten "Einbruch" und "Diebstahl" zusammensetzt. Er beschreibt die Tat, bei der eine Person in eine fremde Wohnung, ein Haus oder ein Geschäftsgebäude gewaltsam eindringt, um dort Gegenstände zu entwenden. Unterschiede zu Diebstahl Welche Versicherungen treten bei Einbruchdiebstahl ein?
Zusammenfassung |