Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl ist ein strafrechtlicher Begriff, der sich aus den beiden Komponenten "Einbruch" und "Diebstahl" zusammensetzt. Er beschreibt die Tat, bei der eine Person in eine fremde Wohnung, ein Haus oder ein Geschäftsgebäude gewaltsam eindringt, um dort Gegenstände zu entwenden.
Im Gegensatz zum einfachen Diebstahl, bei dem der Täter ohne Gewaltanwendung oder Einbruch in den Besitz fremder Sachen gelangt, ist beim Einbruchdiebstahl die Anwendung von Gewalt oder die Überwindung von Hindernissen erforderlich. Dazu zählen beispielsweise das Aufbrechen von Türen oder Fenstern, das Überwinden von Alarmanlagen oder das Knacken von Schlössern.

Unterschiede zu Diebstahl
Der Hauptunterschied zwischen Einbruchdiebstahl und Diebstahl besteht in der Art der Tatbegehung. Während beim Einbruchdiebstahl Gewalt angewendet wird, um in den Besitz fremder Sachen zu gelangen, geschieht dies beim einfachen Diebstahl ohne Gewaltanwendung. Ein weiterer Unterschied liegt in der Strafandrohung: Während Einbruchdiebstahl als Verbrechen gilt, ist Diebstahl ein Vergehen und wird mit einer geringeren Strafe geahndet.

Welche Versicherungen treten bei Einbruchdiebstahl ein?
Um sich vor den finanziellen Folgen eines Einbruchdiebstahls zu schützen, gibt es verschiedene Versicherungen, die in solchen Fällen einspringen können. Die wichtigsten sind die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung.

  1. Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen ab, die sich in einer Wohnung oder einem Haus befinden. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte, Kleidung oder Schmuck. Auch Einbruchdiebstahl ist in der Regel in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
  2. Die Gebäudeversicherung hingegen kommt für Schäden am Gebäude selbst auf, wie zum Beispiel beschädigte Türen oder Fenster. Sie ist für Hausbesitzer besonders wichtig, da sie auch bei Einbruchdiebstahl greift.
  3. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, eine spezielle Einbruchdiebstahlversicherung abzuschließen. Diese deckt ausschließlich Schäden ab, die durch Einbruchdiebstahl entstehen, und bietet somit einen umfassenderen Schutz als die Hausrat- oder Gebäudeversicherung.

Zusammenfassung
Einbruchdiebstahl bezeichnet ein Verbrechen, bei dem durch Gewalt in fremde Räume eingedrungen wird, um Sachen zu stehlen. Im Unterschied zum einfachen Diebstahl wird hierbei Gewalt angewendet und es drohen höhere Strafen. Zum Schutz vor finanziellen Verlusten gibt es Hausrat- und Gebäudeversicherungen, die Schäden durch Einbruchdiebstahl abdecken. Zusätzlich kann eine spezielle Einbruchdiebstahlversicherung für noch umfassenderen Schutz sorgen.